Hinzuverdienstdeckel bei Rentenbezug kann man das ignorieren, wenn 6.300 € nicht überschritten werden?

von
Reiseonkel

Guten Abend zusammen

Auch als besonders langjährig versicherter Rentenempfänger hat man manchmal eine Frage, die ich den hier kommunizierenden Usern stellen möchte. Es geht hierbei um den Zuverdienstdeckel. 2 Seiten Text im Rentenbescheid.

Da ich weiß, das bis zur Regelaltersrente nur maximal 6.300 Euro pro Jahr Rentenunschädlich dazuverdient werden darf, frage ich die Community
was ich unter folgendem Passus zu verstehen habe:

"Das Kalenderjahr mit den meisten Entgeltpunkten innerhalb der letzten 15 Jahre ist das Jahr 20xx. Für dieses Kalenderjahr haben wir 1,8639 Entgeltpunkte ermittelt. Logisch es war mein letztes Jahreseinkommen vor der Verrentung.

Die monatliche Bezugsgröße beträgt 2.975,00 Euro. Der Hinzuverdienstdeckel beträgt 1,8639 x 2.975,00 Euro = 5.545,10 Euro.

Falls ich hin und wieder Lust habe in meinem so "langweiligen" Ruhestand was dazuverdienen zu wollen, weiß ich doch das die Grenze bei 6.300 Euro liegt als Minijobs. Es ist meistens eine Urlaubs/-oder Krankheitsvertretung im früheren Berufsfeld.

Gelegentliche Aushilfe-Arbeit schändet nicht und der jährliche Zuverdienst landet jährlich als Frühbucherausgabe für 4 - 6 Wochen während der kalten Jahreszeit in der Karibik. Sollte der Gesundheitszustand sich irgendwann mal erheblich verschlechtern, ist man auf einem Kreuzfahrtschiff deutlich besser dran wie in einem Altersheim. Und das ist kein Witz!

von
DRV

Wenn Sie die 6300 € Brutto im Jahr neben Ihrem Rentenbezug nicht überschreiten, kommt der Hinzuverdienstdeckel für Sie nicht in Betracht.
Der soll nur verhindern, dass Sie vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze mit Rente und Hinzuverdienst mehr Geld haben als Ihr höchstes jährliches Einkommen in den letzten 15 Jahren vor Rentenbeginn.

von
Werner67

Hallo Reiseonkel,

der genannte Hinzuverdienstdeckel ist ein Monatswert, d.h. erst wenn Rente und Hinzuverdienst zusammen monatlich den genannten Wert von 5.545,10 EUR überschreiten, spielt der Hinzuverdienstdeckel eine Rolle. (also jährlich 66.541,20 EUR)
Das kann überhaupt nur dann passieren, wenn Ihre Brutto-Rente über ca. 2.000,- EUR liegt.
Eine niedrigere Rente würde aufgrund der 40%-Kürzung schon vollständig zum Ruhen kommen, bevor Sie am Deckel ankommen.

Gruß
Werner.

Experten-Antwort

Hallo Reiseonkel,

ja, den Hinzuverdienstdeckel können Sie ignorieren, wenn Ihr Hinzuverdienst 6.300 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt. Der Hinzuverdienstdeckel spielt erst eine Rolle, wenn der Hinzuverdienst diese 6.300 Euro übersteigt und aus diesem Grund die Rente nur noch als Teilrente gezahlt wird. Dann ist zu prüfen, ob der Hinzuverdienstdeckel (individuelle Höchstgrenze für den Hinzuverdienst) nicht überschritten wird. Dafür rechnet man die Teilrente und den Hinzuverdienst zusammen. Liegt dieser Betrag über dem Hinzuverdienstdeckel, wird der darüberliegende Betrag voll auf die Teilrente angerechnet.

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