Hinzuverdienstgrenze

von
Elisabeth

Sehr geehrte Damen und Herren,
in einem Seminar wurde ich darauf aufmerksam, dass sich die Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen ab Januar 2008 geändert hat.
Ist meine Berechnung richtig?
Unsere Mitarbeiterin erhält eine teilw. EM-Rente auf unbestimmte Dauer. Der Rentenbeginn war der 01.06.2002.
Berechnung:
EP d.letzten drei Jahre vor Beginn der EM = 2,6302
2,6302 X 2.485 mtl.Bezugsgröße X Faktor 0,23 = 1.503,29 (= Hinzuverdienstgrenze)
Wenn diese Grenze nicht überschritten wird, erhält unsere Mitarbeiterin doch weiterhin die volle Erwerbsminderungsrente?
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Schwarz

Experten-Antwort

Jawohl, richtig gerechnet - sie erhält weiterhin die volle teilweise Erwerbsminderungsrente.

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