Ich habe folgende Frage: In welchen Abständen werden die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner und Erwerbsgeminderte überprüft bzw. angehoben?
Sie dürfen IMMER so viel hinzuverdienen, wie Sie können.
Ob dann immer noch eine rentenrelevante Erwerbsminderung vorliegt, teilt man Ihnen dann schon automatisch mit.
Also: Keine Hemmungen und frohes Schaffen!
Ich habe folgende Frage: In welchen Abständen werden die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner und Erwerbsgeminderte überprüft bzw. angehoben?
Jeweils zum 1. Januar, im Osten zusätzlich zum 1. Juli jeden Jahres meint
Jonny
Wenn die Beschäftigung im Westen ausgeübt wird, dann wird die Hinzuverdienstgrenze zum 01.01. angehoben, wenn auch die Bezugsgröße angehoben wird.
Wenn die Beschäftigung im Osten ausgeübt wird, erfolgt eine zusätzliche Anhebung am 01.07., wenn auch der aktuelle Rentenwert und aktueller Rentenwert (Ost) verändert werden.
Die Hinzuverdienstgrenzen werden nicht automatisch in bestimmten Abständen überprüft. Falls ein Hinzuverdienst vorliegt, erfolgt im Einzelfall die Überprüfung, ob der Hinzuverdienst rentenschädlich ist. Ansonsten stimme ich dem Beitrag von anonym zu. Bevor es zu einem Hinzuverdienst kommt, kann man auch schriftlich über den Rentenversicherungsträger abklären lassen, ob dieser Hinzuverdienst rentenschädlich ist.