Zitiert von: Sascha
Zwei Fragen
1. sind die hinzuverdienst Grenzen auch für Erwerbsminderungsrentner in 2020 aufgehoben?Es würde unter 3 h täglich bleiben , nämlich 4 mal 2,5 Stunden, insgesamt jedoch Im Schnitt 48 Stunden monatlich 750 brutto?
2. Bezieht sich die Hinzuverdiensgrenze auf das Kalenderjahr vom 1.1 bis 31.12 oder auf das Arbeitsjahr zb 1.7 bis 30.6?
Rechenbeispiel zur Anwendung des §96a:
750,00 x 12 = 9000,00
9.000,00 - 6.300,00 = 2.700,00
2.700,00 : 12 = 225,00
225,00 x 0,40 = 90,00
Sofern Sie im Kalenderjahr 2020 in jedem Monat also 750,00 EUR verdienen, wird bei rückwirkender Überprüfung nächstes Jahr zu Juli festgestellt, dass Sie für jeden Rentenmonat 2020 jeweils 90,00 EUR zurückzahlen müssen.
Daher gilt:
1.) zur Vermeidung zukünftiger Überzahlungen gern der DRV mitteilen, dass sich das Entgelt erhöhen wird, damit dort zumindest schonmal die zukünftigen Rentenzahlungen vorsorglich gemindert werden können.
2.) Keine Angst vor Einkommen über der Hinzuverdienstgrenze. Netto haben Sie ja doch mehr davon, auch wenn nächstes Jahr einmalig ein "böser Brief" mit 1.080,00 EUR (12 x 90,00 s.o.) Rückforderung kommt.