Es handelt sich um eine bundesweite Auslegung, die wie, Sie richtig festgestellt haben, im Gesetz so nicht geregelt ist.
Festgelegt wurde folgendes Verfahren:
Die doppelte Hinzuverdienstgrenze wird nur geprüft, wenn Mehrverdienst vorliegt. Dies ist nur dann gegeben, wenn die Hinzuverdienstgrenze des Vormonats überschritten wird.