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Hinzuverdienstgrenze

von wilwind26.08.2009 | 11:35
1315 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Nochmals Danke für die aufschlussreichen Beiträge! Antwort an Stefan: Mein AG hat pflichtgemäß eine Meldung wg. geringf. Beschäftigung gemacht, allerdings ohne Angabe des Betrages von 400 €. Die Meldungen über die Knappschaft sind auch regelmäßig erfolgt. Aus der 1. Meldung 1/06 über 1200 € für 10-12/05 (Rentenbeginn) lässt die 400 € deutlich erkennen. Auch hier erfolgte keine Reaktion der DRV. Hier liegt zumindest ein Mitverschulden des AG+DRV vor. Zu wenig Mitarbeiter darf kein Argument sein! Nun zu Unbekannt und Typisch: Ich sehe keine Arroganz, eher umgekehrt! Auf keines meiner Argumente gehen sie näher ein. Das ist typisch "Basta-Politik, wörtlich: Das ist einfach so". Man gebe, besonders Deutschen Beamten ein bisschen Macht und die Möglichkeit, die Verantwortung, hier auf §§ abzuschieben und viele hauen mit Freude drauf! Unsere leidvolle Geschichte ist voll davon. Aus Anhang 19 geht keine Begründung für die HZVG hervor. Bei EM+EU-Renten liegen gesundheitliche Gründe vor. Hier gibt es sogar individuelle HZVG. Bei normalen Frührenten soll wohl eine Frühverrentung gebremst werden. Die lebenslängliche Kürzung ist aber meistens höher als der kurzzeitige HZV, ein Verlust also. Warum akzeptiert die DRV nicht 12x400 und lässt nur 12x345+2x345 zu, obwohl beide Rechnungen zum selben Ergebnis führen? Wieder eine Fußangel? Warum geht die wichtige HZV-Regel im endlos, blassen Verwaltungstext unter und wird nicht deutlich, z.B. in "Rot" hervorgehoben? Wenn Einkommen aus selbständiger Tätigkeit herangezogen wird, warum auch nicht Negativeinkünfte? Jeder weiß, dass bei vielen Neugründungen in den ersten Jahren Minuszahlen entstehen. Was ist mit diesem Minus nach Pleiten? Versuchen Sie mal, auf diese Fragen Antworten zu finden. Sie werden es natürlich nie zugeben, dass mit diesen undurchschaubaren, kleinkarierten Vorschriften Beute gemacht werden soll. Wie gesagt, die Öffentlichkeit denkt anders als Sie! Schauen Sie sich nur die täglichen Report-Sendungen über Verschwendungen und unsinnige Behörden-Entscheidungen an. Wir brauchen keine Beamte, die mit Freude aus dem Hinterhalt schießen, sondern aufgeschlossene Beamte, die respektvoll mit mündigen Bürgern umgehen! Beamtenhoheit war gestern, Solidarität ist heute! Ich habe gerade ein 300-Seiten-Buch auch über diese Thematik geschrieben und werden nach diesen Negativ-Erfahrungen sicherlich noch einige Zusatzseiten schreiben. MfG

22 Antworten

Ach Gottchenam 26.08.2009 | 13:10
da können Sie auch eine ganze Bibliothek vollschreiben,Tatsache ist und bleibt,SIE GANZ ALLEINE sind dafür Verantwortlich wenn Sie ihre Zuverdienstgrenzen überschreiten. Und wenn Sie dazu nicht in der Lage sind sollten Sie sich eine persönliche Kindergärtnerin zulegen. EIGENVERANTWORTUNG heißt das Zauberwort!
Unglaublicham 26.08.2009 | 12:56
Sie sind ja wirklich ein Sinnbild für Arroganz und Selbstherrlichhkeit. Und dann dieser Satz hier... Man gebe, besonders Deutschen Beamten ein bisschen Macht und die Möglichkeit, die Verantwortung, hier auf §§ abzuschieben und viele hauen mit Freude drauf! Unsere leidvolle Geschichte ist voll davon Daran sieht man, was wirklich mit Ihnen los ist.Hier diesen Vergleich zu zihen, zeigt wie kaputt sie sind. Und diese Aussage hier, finde ich persönlich auch sehr sehr schön... die respektvoll mit mündigen Bürgern umgehen! Sie bezeichnen sich als mündig???? Sie sind noch zu dumm um eine einfache Hinzuverdienstgrenze einzuhalten, die Millionen Rentner in der Lage sind einzuhalten. Das st wirklich nichts schwieriges. Einen Apfel zu schälen, das sehe ich als anspruchsvoll an, aber eine festvorgeschriebene Grenze nicht zu überschreiten, wie man dazu nicht in der Lage sein kann, das ist mir ein Rätsel. Und sich dann als mündigen Bürger zu bezeichnen.Super, einfach nur klasse. Aber wie schon vom anderen User angemerkt, sobald man ein bisschen mehr Geld verdient, hält er sich für besser. Wer mit Kunden Kontakt hat, wird das sofort bestätigen können. Ihr Klientel ist bekannt.Arroganz,Selbstherrlichkeit,Totale Uneinsicht,das sind nur einige Ihrer Eigenschaften. Und sie sind auch noch so intelligent, diese hier mit Ihren Beiträgen deutlich zu machen. Und die Öffetnlichkeit denkt genauso, oder meinen sie etwa ein normaler Mensch, also einer mit Verstand, unterstützt Ihre Aussagen ( ICH HABE NIE ETWAS VOM STAAT ERHALTEN, ICH BIN DOCH BESSER ALS DIE GANZEN ARBEITSLOSEN; DIE AUS MEINEN BEITRÄGEN IHR LEBEN FINANZIEREN). Es mag Menschen gebene, die genauso denken wie sie, aber dies sind auch die gleichen Charaktäre wie sie...leider gibt es sie. Naja das sind dann die, wo man sagt: "Super unverschämt, blöd, und frech. Gott sei dank ist der weg".Aber das sind sie ja gewohnt. Ihr erster Beitrag war schon krass, der 2. war eigentlich nicht mehr zu toppen. Aber der 3. mit der Anspielung aufs dritte Reiche zeigt wie dumm sie wirklich sind. Armer Kerl...ganz armer Kerl.
DER SUPER VIPam 26.08.2009 | 13:12
Einfach unglaublich was sich die DRV da bei Ihnen erlaubt. Das es für sie nicht einen perönlichen Mitarbeiter gibt, der sie 24 h am Tag betreut.Sie werfen der DRV vor, das sie nach der ersten Meldung nicht sofort reagiert hat, und sie zum 200.000 mal auf die HZV Grenze hingewiesen hat. Tzz, und so etwas bei Ihnen.Bei jedem anderen, ok..aber bei IHNEN.Das geht ja gar nicht. Sie sind doch besser als andere Menschen. Andere Menschen können die Hinzuverdienstgrenze ganz normal lesen, schwarz auf weiss. Aber bei Ihnen muss die doch rot hervorgehoben sein.Sie sind ja nicht intelligent genug, einen normalen Text zu lesen.Es gibt Bescheide mittlerweile auch als CD.Das wäre sicher etwas für sie. Obwohl, das sagen sie nachher, der Sprecher hätte genuschelt, oder es wäre in dem Moment als die HZV Grenze genannt wurde, ein Hund an Ihrem Haus vorbeigelaufen, der gebellt hat. Sie haben natürlich völlig Recht mit allem was sie schreiben.Es ist natürlich nicht so, das sie etwas falsch gemacht haben. Auch wenn der dumme Betrachter denkt, das es eindeutig ist, da SIE die Grenze nicht eingehalten haben. Es sind ALLE ANDEREN SCHULD.Der Arbeitgeber, die Deutsche Rentenversicherung.Ich denke das man auch eine gewissen Schuld bei den Medien suchen sollte, das diese nicht extra für sie eine tägliche Sendung ausstrahlen, mit allen Änderungen, die nur sie betreffen. Eine Mitschuld hat meiner Meinung nach auch der Psotbote, der Ihnen den Bescheid nur in den Briefkasten gesteckt hat.Einem Mensch wie Ihnen muss der Bescheid doch persönlich übergeben werden, in eimem feierlichen Moment. Eigentlich unglaublich das die Rentenversicherung etwas von Ihnen fordert. Ein Mensch wie sie müsste doch mit 14000 Euro belohnt werden, das er intelligent genug war, die HZV Grenze so oft zu überschreiten.Ein UNDING. Naja, die Welt ist Ungerecht. Ein Mensch wie sie sollte in jeglicher Hinsicht eine Sonderbehandlung erfahren.Es kann einfach nicht sein, das ein Mensch wie sie so behandelt wird, wie jeder andere. Absolut nicht verständlich.Wie unverschämt von der Welt.Sie brauchen doch eine Sonderstellung.
Ganz klaram 26.08.2009 | 13:31
Sie sind ehemaliger AT Angestellter von RWE,nicht wahr. Das würde alles sofort erklären.
B´sonam 26.08.2009 | 13:29
Sie sind in der Lage ein Buch zu schreiben, also gehe ich davon aus, dass sie auch in der Lage sind zu lesen. In Ihrem Rentenbescheid steht klipp und klar, wie hoch die MONATLICHE Hinzuverdienstgrenze ist. Monatlich heißt also auf jeden einzelnen Monat bezogen, nicht auf ein Jahr hochgerechnet und durch 12 geteilt. Die Versuche, Ihren eigenen Fehler (und nichts anderes liegt hier vor) in ellenlangen Beiträgen schönzuschreiben und auf andere abzuwälzen ist mit Verlaub lächerlich.
Tschackaam 26.08.2009 | 13:27
Sie verzetteln sich immer mehr :))) "1.Meldung 10 - 12/2005 = 1200.- EUR (Rentenbeginn)" Im Rentenantrag (ich gehe davon aus den haben Sie selbst ausgefüllt oder hat das jemand anderes erledigt?) werden Sie explizit gefragt, ob Sie ab Rentenbeginn einer Beschäftigung nachgehen oder dieses beabsichtigen zu tun. (1. Mal fehlende Mitwirkung, bzw. sogar Angabe falscher Tatsachen!!!) Dann wird im Rentenbescheid auf Ihre Mitwirkungspflicht hingewiesen (sofern Sie lesen können = 2. Mal fehlende Mitwirkung) Möchten Sie das ich weiter mache ??? MfG Tschacka p.s. Fakt ist und bleibt, der "Schuldige" sind und bleiben Sie. Schreiben Sie ruhig noch ein paar Bücher. Da freuen wir uns ganz arg, denn die Einnahmen aus diesem Erlös liegen ja nach Rentenbeginn und sind, sofern Sie noch nicht 65 sind, WAS SOLL ICH IHNEN SAGEN? H I N Z U V E R D I E N S T Hurra und Grüße Tschacka
Achtungam 26.08.2009 | 13:33
Achtung Achtung. Ich bitte von jeglicher Kritik an wilwind abzusehen. Der Fehler liegt nicht bei Herrn Wilwind.Jeder andere ist Schuld, aber er ist völlig unschuldig.Solche Menschen dürfen NIEMALS kritisiert werden. Denn sie machen NIEMALS FEHLER.
Weiteram 26.08.2009 | 13:36
Also ich fände es gut, wenn Wilwind nochmal etwas schreiben würde. Das ist doch super lustig.Gut, wenn man bedenkt, das er es ernst meint, wird einem Angst und Bange.Aber wenn man es als Riesenscherz auffasst, ist es doch echt lustig.Ich gebe zu, selten so gelacht zu haben, über dermaßen fehlende Intelligenz.Also das ist für mich der Beste FORENTEILNEHMER überhaupt.So unbelehrbar, und auf dem Standpunkt beharrend, obwohl der Fehler, das würde selbst ein Stück altes Bot verstehen, so eindeutig bei Ihm liegt.Einfach super klasse. Also bitte, noche in Beitrag....BITTE!!!
Luckyam 26.08.2009 | 13:47
@Redaktion Verwehren Sie doch bitte "wilwind" künftig den Zugang zum Form. Narzisten gehören zum Psychologen aufs Sofa! ... und selbstdarstellen kann er sich in seinem Buch; dafür ist dieses Forum nicht das geeignete Podium!
Reneam 26.08.2009 | 13:47
Warum akzeptiert die DRV nicht 12x400 und lässt nur 12x345+2x345 zu, obwohl beide Rechnungen zum selben Ergebnis führen? Was heisst das bitte?? Falls die damit das 2 malige Überschreiten meinen, das gibt es bei der Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro auch.Somit 400* 12 + 2 *400 = 5600Euro Das wäre dann ein anderes Ergebnis.Aber sie haben natürlich Recht. Ich entschuldige mich für die richtige Darstellung. Recht haben natürlich sie.Ich denke das sieht jeder ein.
Beitragam 26.08.2009 | 14:23
Sehr geehrte(r) Frau oder Herr Wilwind! Die Hinzuverdienstgrenze betrug 2005 345, von 2006 bis 350 und ab 2008 400. Warum nicht gleich 400?? Weil vor 2008 galt: Die Hinzuverdienstgrenze beträgt 1/7 der monat. Bezugsgröße (§ 18 SGV IV - zum Nachlesen für Leseratten und - begeisterte), dann entschied der Gesetzgeber, daßdie Kopplung an die Bezugsgröße ab 2008 entfällt und die Grenze nun 400 mtl.lautet. Und die DRV kann und muß immer das jeweils aktuell geltende Recht zum Rentenbeginn bei Bescheiderteilung berücksichtigen und kann weder künftige Änderungen und Entscheidungen bzw. Anpassungen vorausahnen, genauso wenig wie Sie wissen, ob sie nächste Woche krank sind oder nicht. Irgendwann werden alle Größen angepasst. Sonst könnten Sie der DRV ja auch vorwerfen, warum der seit 01.07.2009 geltende aktuelle Rentenwert von 27,20 Eur nicht schon 2005 galt. Merken Sie was??? Wenn Sie nicht in der Lage sind oder keine Lust haben, die Hinweise und Mitwirkungspflichten in einem Bescheid zu lesen, der im übrigen 1000 mal einfacher und lesbarer geschrieben und verstehbar ist als Versicherungsbedingungen der priv.Versicherungswirtschaft, dann hätten Sie auch eine Beratungsstelle der DRV aufsuchen können und sich den Bescheid vorlesen lassen können. Wenn Sie dies freundlich getan hätten, bin ich mir sicher, hätte der Berater Ihnen zumindest die wesentlichen und WICHTIGEN Passagen zitiert und ggf. erklärt! So! Und nun rufen Sie sämtliche Versicherungsunternehmen an, bei denen Sie Versicherungen abgeschlossen haben und verlangen, daß diese wichtige Passagen in den Bedingungen dick und rot hervorheben, insbesondere die Stellen, wo steht, daß die erwarte Privatrente oder die ausgezahlte Kapitallebensversicherungen am Ende nur mit Null-Prozent-Rendite rauskommen kann, wenn sowas wie diese Finanzkrise dann plötzlich auftaucht... Beruhigen Sie sich einfach, schreiben Ihr Buch und stellen schon mal einen Ratensparplan auf. Lassen Sie doch die DRV einfach künftig für 3 Jahre 388,89 Eur von Ihrer Rente einbehalten und dann sind Sie Ihre selbst verursachten Schulden in 3 Jahren los - das sogar zinslos ( WO gibts sowas bitte noch???) - und auf jeden Fall schlauer. Im Grunde ärgern Sie sich doch nur, daß Sie, wo Sie doch gar nicht so dumm sind, solchen einen Bock geschossen haben. MfG
Stefanam 26.08.2009 | 15:58
Nun ist es nunmal leider so , dass 1. ) Sie verpflichtet sind einen Hinzuverdienst zu melden. Von dieser Pflicht werden sie nicht entbunden indem de Arbeitgeber das Jahresentgelt meldet. 2. ) Handeln Sie grob fahrlässig wenn Sie den Rentenbescheid nicht vollständig durchlesen. Falls Sie dies getan haben, teilen Sie doch bitte mit warum Sie die Aussagen darin nicht beachtet haben 3. ) Ihre einzige Chance sehe ich darin dass in Ihrem Rentenbescheid evtl. keine Aussage drinsteht, dass negatives Einkommen aus der SElbständigkeit als Einkommen in Höhe von 0 zählt und nicht vom sonstigen Verdienst abgezogen werden kann. Sollte dies nicht drinstehen und Sie Verluste aus einer selbständigen Tätigkeit neben Einkommen aus einem Minijob haben, dann sollten Sie dies so der Rentenversicherung mitteilen. Es ist dann zumindest schwer zu begründen warum weiterhin grobe Fahrlässigkeit vorliegen sollte (woher sollten Sie denn diese Tatsache auch wissen), dann wäre evtl. ein Teil der Überzahlung nicht weiter zu erstatten. 4. ) Sollte der REntenversicherung bereits früher bekannt gewesen sein (also tatsächlich bekannt nicht nur "abstrakt" durch eine Computermeldung) dass ein hInzuverdient vorlag oder falls die Höhe der Überzahlugn in keinem Verhältnis zum Betrag steht der über der HInzuverdienstgrenze lag (also zB. Überzahlung in einem Monat 300 EUR obwohl sie die Grenze um 3 EUR überschritten haben) dann sollten Sie in Ihrer Reaktion auf die Anhörung bzw. in der Widerspruchsbegründung (jenachdem in welchem Stadium sich ihr Verfahren befindet) das Vorliegen eines "atypischen Falls" geltend machen. Es wäre dann im Ermessen des VErsicherungsträgers ob und ggf. in welcher Höhe eine Bescheidsaufhebung erfolgt. 4.) Sie sollten sich , sofern Sie sich noch im Anhörungsstadium befinden, bei Zweifelsfragen von der Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Der Berater hat keinen direkten oder indirekten Vorteil wenn er Sie zu Ihren Ungunsten berät, daher sollte ein unabhängige Beratung gewährleistet sein. Lt. Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist Ihnen dies zumutbar, eine Prozesskostenhilfe für einen Anwalt werden Sie daher erst im Widerspruchsverfahren erhalten. Von einer Gegnerschaft zwischen Behörde und Leistungsempfänger ist erst im Widerspurchsverfahren auszugehen.
Unbekanntam 26.08.2009 | 17:31
Frau Wilwind, was wollen Sie von uns hören? Trost? Verständnis? Das alles ändert nichts an der Sache. Sie sind nun mal selbst Schuld, wenn Sie es uns nicht melden. Sie haben einen Bescheid bekommen. Da steht es drin. Und wenn Sie diesen nicht lösen, müssen Sie mit den Konsequenzen leben. Das der Arbeitgeber es getan hat, tut nichts zur Sache. Ein Teil der RV ist für die Prüfung der Arbeitgeber zuständig und ein Teil für die Arbeitnehmer. Das ist genauso wie bei einer Versicherungsgesellschaft. Es gibt eine Firmenkundenabteilung und eine Privatkundenabteilung. Das Sie auf Förderungen bei der Gründung der Selbständigkeit verzichtet haben, spielt für die Rentenversicherung keine Rolle. Kurz um: Schön naiv wenn Sie das tun. Selbst schuld. Und noch eine Bitte an Sie: Hören Sie bitte auf das Forum hier zu belästigen. Ihre Frage wurde längst beantwortet. Wenn es Ihnen nicht passt, wenden Sie sich ans zuständige Gericht oder besuchen Sie mal Ihren Bundestagsabgeordneten. Er und sein Kollegen machen diese Gesetze und nicht die RV. Also nerven Sie bitte nicht hier im Forum, heulen Sie bitte nicht an der falschen Stelle, sondern bei Ihrem Abgeordneten. Nur er kann was ändern.
Mehr als...am 27.08.2009 | 08:15
Wehrter User "Beitrag", wer folgenden Vergleich zieht...ich zitiere Herrn Wilwind..."Man gebe, besonders Deutschen Beamten ein bisschen Macht und die Möglichkeit, die Verantwortung, hier auf §§ abzuschieben und viele hauen mit Freude drauf! Unsere leidvolle Geschichte ist voll davon..." ist in meinen Augen weit mehr als nur dumm.Weit mehr. Man kann nur mit dem Kopf schütteln.Traurig, das es solche Menschen immer noch gibt, die so denken.
Mehr als...am 27.08.2009 | 08:30
Sie haben völlig Recht, das ist absolut nicht entschuldbar.Ein Mensch, der nur einen Funken Intelligenz hat, würde solch eine Aussage sicherlich niemals treffen. Bei allem Verständnis, auch bei Wut oder Ärger,es gibt eine gewisse Grenze. Aber gut, der Herr Wilwind hat ja bewiesen, das er sich für etwas besseres hält,nicht nur mit dieser Aussage.
Beitragam 27.08.2009 | 08:25
Dies verbuche ich ebenfalls als sehr dummen, unangebrachten Scherz! Ich denke aber, daß dies alles vor allem auf Wut und Frust über das eigene - eigentlich vermeidbare - Fehlverhalten zurückzuführen ist. Damit aber nicht entschuldbar! MfG
Knut Rassmussenam 27.08.2009 | 09:20
Geblitzt wird nur der, der zu schnell fährt. Egal wie breit die Strasse ist. Es ist auch egal, ob andere noch schneller gefahren sind. Eine Körperverletzung wird nicht dadurch entschuldigt, dass jemand anderes ein Mörder ist. Zurück zur Sache: Tragen Sie Ihre Argumente vor. Die Behörde muß bei der Bescheidrücknahme Ermessen ausüben. Sie Könnten/ können sich dazu äußern im Rahmen der Anhörung. Und fall es Ihnen nicht passt, dass sich Einwohner dieses Landes an Gesetze halten, dann empfehle ich Ihnen die Ausreise - im Sudan soll es sehr nette Gegenden geben, in denen Gesetze nicht so wichtig sind.
Tschackaam 27.08.2009 | 10:08
kein Ermessensspielraum!!!! Bereits bei der Rentenantragstellung wusste Wilwind, dass er weiter arbeiten wird. Somit war er auch über die zulässigen Hinzuverdienste informiert! Man könnte hier beinahe schon Bösgläubigkeit unterstellen!!! Ganz ehrlich, er hat gedacht "das kriegen die doch eh nicht mit!" nach mir die Säuche, ich bin wichtig da ich ja immer brav eingezahlt habe." *langsam reicht's* Tschacka
Knut Rassmussenam 27.08.2009 | 13:42
Er muß ja bösgläubig sein, damit überhaupt der Bescheid rückwirkend aufgehoben werden kann. Und ein Ermessen muß auch ausgeübt werden, dies verlangt § 48 SGB X. Aber gut, wir sollen uns ja nicht an Gestze halten, so hab ich den ersten Beitrag doch verstenden ?!?
Haraldam 27.08.2009 | 16:13
Nun ja, 1. er ist bösgläubig. Zumindest im Rentenbescheid stehen die Hinzuverdienstgrenzen. 2. der Bescheid s o l l rückwirkend aufgehoben werden, wenn Einkommen erzielt worden ist. Das "Ermessen" (soll) geht in solchen Fällen auf "Null". Harald
Knut Rassmussenam 27.08.2009 | 18:22
1. Stimmt 2. Stimmt nicht ganz. Pauschales Ermessen = 0 geht nicht. "Soll" ist nicht "ist/muß"
Stefanam 28.08.2009 | 00:03
Ob man überhaupt Ermessen auszuüben hat, hängt davon ab, ob die Behörde einen sog. "atypischen Fall anerkennt". Wird Ermessen ausgeübt, kann dieser Ermessenspielraum sehr eng sein bzw. auf null sein. Ob Ermessen ausgeübt werden muss, kann gerichtlich überprüft werden. Meiner Meinung nach sollte man mehr auf diesen "konnte ja nicht wissen dass ein Verlust aus einer Selbständigkeit als Null und nicht als Minus in die Berechnung einfließt" berücksichtigt werden. Ich weiss nicht ob man da eine Bösgläubigkeit auch gerichtsfest behaupten kann als Behörde
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