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hinzuverdienstgrenze

von boecuek30.11.2009 | 10:09
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Hallo, kann man die Hinzuverdienstgrenze in etwa selber ausrechnen? Mich interessiert, falls ich die Berufsunfähigkeitsrente bekommen würde, wie hoch wäre dann die Hinzuverdienstgrenze. Habe 34.83 Entgeltpunkte, reicht das um zu rechnen?? mfg boecuek

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo boecuek !

Die Hinzuverdienstgrenzen werden meist individuell berechnet. Entscheidend sind hierbei der vor Eintritt der Erwerbsminderung

versicherte Verdienst beziehungsweise die rentenrechtlichen Zeiten - umgerechnet in sogenannte Entgeltpunkte - und der Ort, an dem der Verdienst erzielt wird (alte oder neue Bundesländer).

Der Ort, an dem der Verdienst erzielt wird, ist deshalb wichtig, weil sich dieser auf die Berechnung der individuellen Hinzuverdienstgrenzen

auswirkt: Sind Sie in den alten Bundesländern beschäftigt beziehungsweise

selbständig tätig, gilt die monatliche Bezugsgröße. Erzielen Sie dagegen einen Verdienst in den neuen Bundesländern, wird die monatliche Bezugsgröße noch mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) multipliziert und durch den aktuellen Rentenwert geteilt.

Die monatliche Bezugsgröße liegt im Jahr 2009 bei 2 520 Euro. Der aktuelle Rentenwert

beträgt 27,20 Euro, der aktuelle Rentenwert (Ost) 24,13 Euro.

Die maßgebenden Entgeltpunkte vor Eintritt der Erwerbsminderung können Sie der Anlage

19 Ihres Rentenbescheids entnehmen. Dort finden Sie auch die Hinzuverdienstgrenzen

für die erste Zeit Ihres Rentenbezugs. Die Grenzwerte sind dynamisch. Jede Änderung der an die Lohnentwicklung gekoppelten monatlichen Bezugsgröße führt in der Regel auch zu neuen Hinzuverdienstgrenzen.

Die maßgebenden Entgeltpunkte (bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - auch bei Berufsunfähigkeit) werden mit dem Faktor 0,23 (Vollrente) bzw. 0,28 (1/2-Teilrente) sowie der maßgeblichen Bezugsgröße vervielfältigt.

Beispiel:

3 EP x 0,23 x 2520,- = 1738,80 Euro.

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