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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze

von Besorgte10.10.2016 | 18:30
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2 Antworten

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Ich erhalte die Rente wegen voller Erwerbsminderung und hatte ein paar Monate einen kleinen Job als private Seniorenbetreuerin. Ausgemacht war ein Lohn von monatlich 150€ , was von mir so auch der RV gemeldet wurde. Die Angehörigen haben mir dann allerdings immer 200 € überwiesen und gesagt, der Rest sei Trinkgeld. Ich mach mir jetzt Sorgen, dass ich Schwierigkeiten bekommen könnte, wenn das herauskommt. Die Hinzuverdienstgrenze wurde zwar nicht überschritten, aber meine Angabe war ja im Nachhinein falsch. Was meinen die Experten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

Trinkgelder, die dem Arbeitnehmer von Dritten ohne Rechtsanspruch gezahlt werden, sind steuer- und beitragsfrei. Trinkgeldeinnahmen, auf die der Beschäftigte einen Rechtsanspruch hat (u. a. der Bedienungszuschlag im Gaststättengewerbe, die Metergelder im Möbeltransportgewerbe und die Tronc-Einnahmen der Croupiers von Spielbanken), gehören jedoch zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitsentgelt.

Vermutlich liegen hier aber gerade keine Trinkgelder von Dritten vor. Bei den 50,- Euro, die jeden Monat regelmäßig gezahlt werden, könnte es sich zwar um Lohnbestandteile handeln, dies sollte aber von Ihrem Arbeitgeber ggfs. mit der Minijobzentrale abgeklärt werden.

Selbst wenn man die 50,-Euro Trinkgeld zum regulären Lohn somit hinzurechnen würde, wäre die Grenze von 450,- Euro noch nicht überschritten und Sie brauchen sich also keine Sorgen zu machen.

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1 Antworten

W*lfgangam 10.10.2016 | 19:34
Hallo Besorgte, waren denn wenigstens die 150 als Minijob/wahrscheinlich im Privathaushalt angemeldet? 'Schenkungen' als solche, die nicht zur vereinbarten Arbeitsleistung/Arbeitslohn gehören, sind kein Hinzuverdienst. Trinkgeld? ...tranken Sie etwa während der Betreuung? Soviel Wasser kann man/frau für 50 EUR im Monat doch gar nicht durch die Kehle laufen lassen - oder betreuten Sie die Seniorin vom Beckenrand aus ;-) Und, ob 'Trinkgelder' steuerfreie Einkünfte sind, steht auf einem anderen Blatt. Aus EM-Sicht ist zunächst alles richtig, aus SV-Sicht sind allerdings noch Fragen offen, ob der AG die SV-Beiträge in richtiger Höhe dafür abgeführt hat ... > aber meine Angabe war ja im Nachhinein falsch. Nicht zwingend, da sich der Umfang Ihrer mitgeteilten Tätigkeit sicher nicht geändert hat, und der Hinzuverdienst im Rahmen des Zulässigen liegt/unter 450. Gruß w.
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