Zitiert von: Kai Faber
Wird diese jedes Jahr erhöht?
Wie errechnet sich die Erhöhung?
Ja, die Bezugsgröße ist eine dynamische - das heißt eine sich jährlich verändernde Rechengröße - im System der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung. Aus ihr werden andere Werte, die in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung bedeutsam sind, abgeleitet. Die Höhe der Bezugsgröße für jedes Kalenderjahr wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Voraus durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt.
Die Hinzuverdienstgrenze beträgt
1. bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
a) in voller Höhe das 0,23fache,
b) in Höhe der Hälfte das 0,28fache
der monatlichen Bezugsgröße, vervielfältigt mit der Summe der Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1 Nr. 1 bis 3) der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung, mindestens jedoch mit 1,5 Entgeltpunkten.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__96a.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Bezugsgr%C3%B6%C3%9Fe