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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze

von Kai Faber31.03.2012 | 15:20
1548 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, bei der Teilerwerbsminderungsrente gibt es ja auch die individuelle Hinzuverdienstgrenze und ist für mich ein wichtiger Aspekt bei der Festsetzung meiner künftigen Arbeitszeit. Wird diese jedes Jahr erhöht? Wie errechnet sich die Erhöhung? Vielen Dank für die Hilfe!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.04.2012 | 09:38

Hallo,

von "-_-" wurde die Berechnungsformel zutreffend dargestellt. Regelmäßig zu Jahresbeginn verändert sich damit die Hinzuverdienstgrenze.

Werden ausschließlich Einkünfte in den neuen Bundesländern erzielt, ist für die Ermittlung der Hinzuverdienstgrenzen zu beachten, das sich diese regelmäßig (zusätzlich) zum 01. Juli verändern. Es wird die monatliche Bezugsgröße mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) vervielfältigt und durch den aktuellen Rentenwert geteilt.

Sie sollten die individuelle Hinzuverdienstgrenze von Ihrem Rentenversicherungsträger berechnen lassen.

2 Antworten

-_-am 31.03.2012 | 16:54
Ja, die Bezugsgröße ist eine dynamische - das heißt eine sich jährlich verändernde Rechengröße - im System der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung. Aus ihr werden andere Werte, die in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung bedeutsam sind, abgeleitet. Die Höhe der Bezugsgröße für jedes Kalenderjahr wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Voraus durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt. Die Hinzuverdienstgrenze beträgt 1. bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung a) in voller Höhe das 0,23fache, b) in Höhe der Hälfte das 0,28fache der monatlichen Bezugsgröße, vervielfältigt mit der Summe der Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1 Nr. 1 bis 3) der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung, mindestens jedoch mit 1,5 Entgeltpunkten. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__96a.html http://de.wikipedia.org/wiki/Bezugsgr%C3%B6%C3%9Fe
-_-am 31.03.2012 | 16:54
Ja, die Bezugsgröße ist eine dynamische - das heißt eine sich jährlich verändernde Rechengröße - im System der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung. Aus ihr werden andere Werte, die in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung bedeutsam sind, abgeleitet. Die Höhe der Bezugsgröße für jedes Kalenderjahr wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Voraus durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt. Die Hinzuverdienstgrenze beträgt 1. bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung a) in voller Höhe das 0,23fache, b) in Höhe der Hälfte das 0,28fache der monatlichen Bezugsgröße, vervielfältigt mit der Summe der Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1 Nr. 1 bis 3) der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung, mindestens jedoch mit 1,5 Entgeltpunkten. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__96a.html http://de.wikipedia.org/wiki/Bezugsgr%C3%B6%C3%9Fe
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