Ich erhalte bis Mai 2019 eine teilweise Erwerbsminderungsrente und beziehe Arbeitsentgelt bis dorthin in Höhe von ca. 10.000 EUR. Meine erlaubte Hinzuverdienstgrenze liegt bei kalenderjährlich ca. 30.000 EUR. Soweit alles klar für mich. Aber ich weiß auch, dass ich ab Juni 2019 dann nur noch kalenderjährlich 6.300 EUR hinzuverdienen darf. Kann ich ab Juni 2019 dann noch diese 6.300 EUR verdienen oder muss ich aufpassen wegen der bereits bezogenen 10.000 EUR Arbeitsentgelt.
Danke!
07.03.2019, 11:22
von
Heidrun
07.03.2019, 15:30
Experten-Antwort