Hallo Keven,
auch Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (sofern lohnsteuerpflichtig) zählen zum Arbeitsentgelt.
Ihr GdB hat auf Ihre Hinzuverdienstgrenze keinen Einfluss.
Bezüglich Ihrer individuellen Hinzuverdienstgrenze schließen wir uns dem Rat an, sich eine Rentenauskunft von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zukommen zu lassen.