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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze

von Keven24.07.2019 | 17:35
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich soll nun eine Teilerwerbsminderungsrente beantragen da aufgrund meiner Erkrankung nur noch eine tägliche Arbeitszeit von maximal 6 Stunden möglich ist, dies wurde vom Integrationsamt als äußerste Grenze angesehen. Nun zu meinen Fragen: -Derzeit liegt mein Gehalt bei 30000€ jährlich (2500€ monatlich) je nach zukünftiger Stundenanzahl wird mein Einkommen maximal bei 22500€ jährlich (1875€ monatlich). Laut Rechner läge ich immer bei der Mindesthinzuverdienstgrenze. Was wird bei der Hinzuverdienstgrenze berücksichtigt? Fahrtkosten usw. und wird mein GDB von 50 mit hinzugezogen? Laut Rechner auf DRV Seite würde ich gar keine Rente erhalten ist dies so Richtig? Mein Problem besteht ganz einfach darin dass ich alleine mit dem reduzierten Gehalt nicht existieren kann. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung und vielen Dank im voraus! Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Keven,

auch Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (sofern lohnsteuerpflichtig) zählen zum Arbeitsentgelt.

Ihr GdB hat auf Ihre Hinzuverdienstgrenze keinen Einfluss.

Bezüglich Ihrer individuellen Hinzuverdienstgrenze schließen wir uns dem Rat an, sich eine Rentenauskunft von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zukommen zu lassen.

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10 Antworten

Schadeam 24.07.2019 | 18:31
Fordern Sie eine Rentenauskunft bei der DRV an, da steht dann drin bis wieviel Sie neben einer teilweisen EM Rente verdienen dürfen. PS ich würde das Fell es Bären erst verteilen wenn ich diesen erlegt hätte. D.h. Erst wenn die Teilrente tatsächlich bewilligt ist, mach es Sinn den Verdienst zu reduzieren, sonst reduzieren Sie und sind ev. enttäuscht wenn es keine Rente gibt weil die DRV glaubt dass Sie noch 6 Stunden und mehr am Tag arbeiten können.
Kubusam 24.07.2019 | 18:55
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Das wollte ich auch gerade schreiben. Es wird eine Arbeitsfähigkeit von 6 Stunden, wenn auch als Maximum, angegeben. Um relevant erwerbsgemindert zu sein, sollte die Leistungsfähigkeit unter 6 Stunden gesunken sein. Ob der SMD der Rentenversicherung der Auffassung des Integrationsfachdienstes folgt, bleibt abzuwarten. Einen speziellen Antrag auf teilweise EMR kann man nicht explizit stellen. Stellen Sie den Antrag und schauen Sie, was da kommt. Vielleicht sieht man Sie ja auch voll erwerbsgemindert, aber vielleicht auch gar nicht. P. S. Unterhalten Sie sich mal mit Beziehern von ALG 2 oder Grundsicherung. Sie wären erstaunt, was so zum Leben reichen muss.
Kevenam 24.07.2019 | 19:54
Die Arbeitszeit wird auch weniger als 6 Stunden betragen. Und ich weiß was Menschen nach dem SGBII erhalten, ich habe auch Jahrelang ehrenamtlich mitgewirkt und glauben Sie mir die Aussage "ich bekomme nur Harzt 4" habe ich zu genüge gehört, deshalb verbitte ich mir solche Andeutungen. Aber als kleine Rechenübung können Sie gerne mal 1200€ Netto die dann übrig blieben nehmen und 350€ für Fahrtkosten abziehen (Miete, Nahrung, Versicherung, Steuern lasse ich mal außen vor) ich glaube ich muss dann nicht weiter erörtern wie "Reich" ich doch gegenüber SGBII bin..... Ich möchte aber auch keine Grundsatzdiskussion führen, dazu dient dieses Forum glaube ich nicht.
Kevenam 24.07.2019 | 21:06
Man könnte gerne über so was diskutieren aber dafür benötigt man etwas Hintergrundwissen. Wissen Sie was ich habe? Sind Sie Arzt und können eine Ferndiagnose stellen ohne Informatioen? Wissen Sie in welchem Gebiet ich wohne? Wissen Sie ob ich vielleicht gar nicht die Möglichkeit hatte eine solche Versicherung abzuschließen? Falls Sie mir die Fragen beantworten können, dann unterhalte ich mich gerne mit Ihnen.
Kubusam 24.07.2019 | 21:44
Es sollte auch nur ein Hinweis sein, dass es Menschen gibt, die mit wenig(er) auskommen müssen,da Ihr Argument gewesen ist :"damit komme ich nicht aus". Bei Bedarf wird der Deutsche Staat Ihnen keine Extrawurst braten und Ihnen nur zubilligen, was er anderen auch zugesteht. Egal, wie hoch Ihre tatsächlichen Kosten sind oder wieviel Sie vorher gearbeitet haben, aber sei es drum. Stell Sie Ihren Rentenantrag und warten Sie ab, wie es sich entwickelt. Vielleicht alles in Ihrem Sinne.
Kevenam 25.07.2019 | 15:28
Super vielen Dank. Dann werde ich die Auskunft anfordern und dann schauen wie es weitergeht, natürlich bin nicht auf eine Teileerwerbsminderungsrente erpicht aber leider scheint es aus medizinischer Sicht zur Zeit nicht anders zu gehen. Aber ich muss mich eh noch in Geduld üben da auch weitere Anträgt wie Pflegegrad und OEG-Antrag noch in Bearbeitung sind und ich nicht weiß inwieweit dies wiederum eine Rolle spielt.
Schorscham 25.07.2019 | 23:33
Hallo, die Hinzuverdienstgrenze ist doch abhängig vom seitherigen Verdienst! Wer gut verdient hat, hat auch eine hohe Hinzuverdienstgrenze und umgekehrt! Grüße
Kevenam 26.07.2019 | 10:26
Super vielen Dank für die Infos. Dann werde ich noch zusätzlich eine Rentenauskunft beantragen, der Antrag für EM-Rente liegt der DRV schon vor. Also heißt einfach auf die Resultate und Antworten warten und schauen wie es danach weitergeht.
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