Hinzuverdienstgrenze

von
skyline

Hallo ,
in meinen jährlichen Rentenbescheid steht etwas von Hinzuverdienst.
Der so geht......ihr kalenderjährliche Hinzuverdienst weicht nicht um mindestens 10% von ihren berücksichtigten Hinzuverdienst ab.

es wird der bisherige kalenderjährliche Hinzuverdienst von 40.495

Dieses Jahr 2021 ist die Grenze bei 41.850

Wieviel darf ich max verdienen ohne das die Rente gekürzt wird
41.850 + - 10% ?

Experten-Antwort

Zitiert von: skyline
Hallo ,
in meinen jährlichen Rentenbescheid steht etwas von Hinzuverdienst.
Der so geht......ihr kalenderjährliche Hinzuverdienst weicht nicht um mindestens 10% von ihren berücksichtigten Hinzuverdienst ab.

es wird der bisherige kalenderjährliche Hinzuverdienst von 40.495

Dieses Jahr 2021 ist die Grenze bei 41.850

Wieviel darf ich max verdienen ohne das die Rente gekürzt wird
41.850 + - 10% ?

Hallo Skyline,

anhand Ihrer Angaben gehe ich davon aus, dass Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen.

Ihre Rente wird dann nicht gekürzt, wenn Sie Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten. Das dürfte der von Ihnen zitierte Betrag von 41.850 Euro sein.

Die 10-Prozent-Grenze spielt nur dann eine Rolle, wenn Sie vorzeitig einen veränderten Hinzuverdienst berücksichtigen lassen wollen.
Haben Sie z.B. für das Kalenderjahr 2021 eine Prognose für Ihren Hinzuverdienst abgegeben und stellt sich heraus, dass Sie im Kalenderjahr mehr oder weniger als den bisherigen Betrag verdienen werden, können Sie einen Antrag stellen, dass eine höhere (oder niedriger) Prognose berücksichtigt werden soll und damit sofort eine niedrigere (oder höhere) Teilrente gezahlt werden kann.

Dieser Antrag kann aber nur bewilligt werden, wenn sich die neue Prognose um mindestens 10 Prozent gegenüber der bisherigen Prognose verändert. Sonst wird die bisherige Voll- oder Teilrente weiter gezahlt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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