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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze

von Dzwidza Gerda31.03.2016 | 18:42
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Hallo, heute habe ich eine ganz wichtige Frage, mein Mann ist 1954 geboren und hat vor 2007 eine Altersteilzeitvereinbarung unterschrieben, so dass er aufgrund eines Vertrauensschutzes bereits vor 63 Jahre in die vorgezogene Altersrente für Altersteilzeit gehen kann. Stimmt das, dass mein Mann nur bis zum 65. Lebensjahr die Hinzuverdienstgrenzen beachten muss und muss er diese bis zur Regelaltersgrenze beachten. Mein Mann war bereits bei einem Rentensprechtag, hier wurde ihm mitgeteilt, dass er aufgrund seines Vertr.schutzes (vor Stichtagsregelung 2007 Altersteilzeitvereinb.) die Hinzuverdienstgrenzen nur bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres beachten muss und danach könne er hinzuverdienen soviel er wolle, dies wäre rentenunschädlich. Meine Freundin hat mir aber mitgeteilt, dass sie gehört habe dass die Hinzuverdienstgrenzen bis zur Regelaltersgrenze gelten. Was stimmt jetzt? Vielen Dank für eine Rückantwort G. Dzwidza

1 Experten-Antwort

1 Antworten

W*lfgangam 31.03.2016 | 19:48
Hallo Dzwidza Gerda, Für ihn gilt im Rahmen des Vertrauensschutzes natürlich die 'alte' Regelaltersgrenze (65), nicht die angehobene (Jg. '54 = + 8 Monate). Regelaltersgrenze und 65. Lbj. sind für ihn identisch. Danach kann er bereits unbegrenzt hinzuverdienen; Link zur Vertrauensschutzregelung/alte Regelaltersgrenze: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?hl… Gruß w.
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