Hallo Hermann,
es kommt darauf an, wann die vorgezogene Altersrente begonnen hat.
Hatten Sie schon vor dem 01.07.2017 Anspruch auf eine solche Altersrente, gilt für die Zeit bis zum 30.06.2017 die monatliche Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro.
Ab 01.07.2017 gilt die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro. Für die Prüfung, ob Sie ab dem 01.07.2017 diese Hinzuverdienstgrenze einhalten, ist auch ein Hinzuverdienst vor dem 01.07.2017 zu berücksichtigen.
Als Hinzuverdienst gilt in beiden Fallen der steuerliche Gewinn wie er sich aus dem Einkommensteuerbescheid (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) ergibt.