Hallo!
Ich bin im öffentlichen Dienst und aufgrund einer Beförderung höhergruppiert worden. Kann sich dadurch auch meine Hinzuverdienstgrenze erhöhen? Die Arbeitszeit werde ich nicht verändern, aber durch die Höhergruppierung die Hinzuverdienstgrenze überschreiten.
Hallo Roman,
Frage: Sie erhalten bereits eine Rente/welche, auf die die Hinzuverdienstgrenze/Mehrverdienst Auswirkungen haben könnte?
Gruß
w.
Frage: Sie erhalten bereits eine Rente/welche, auf die die Hinzuverdienstgrenze/Mehrverdienst Auswirkungen haben könnte?
Gruß
w.
Vielen Dank! Eine teilweise Erwerbsminderungsrente
Frage: Sie erhalten bereits eine Rente/welche, auf die die Hinzuverdienstgrenze/Mehrverdienst Auswirkungen haben könnte?
Gruß
w.
Vielen Dank! Eine teilweise Erwerbsminderungsrente
Auch Ihr persönlicher Hinzuverdienstdeckel ändert sich jährlich zum 1.7.
Der Aktuelle müsste also aus dem 'brandneuen' Rentenanpassungsbescheid hervorgehen.
Unabhängig davon müssen Sie diese Veränderung Ihrer zuständigen DRV zeitnah mitteilen. Dann erfahren Sie auch zeitnah, ob sich die Einkommenserhöhung tatsächlich rentenmindernd auswirkt
Hallo Roman,
Grundlage für die Ermittlung der Hinzuverdienstgrenze sind die höchsten Entgeltpunkte aus den letzten 15 Kalenderjahren vor Eintritt Ihrer teilweisen Erwerbsminderung.
Ein höherer Verdienst nach Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung hat mithin keine Auswirkungen auf die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze.
Ich möchte ergänzend klarstellen, dass Sie keine Verpflichtung haben, die Änderung der Verdiensthöhe mitzuteilen. Wird die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze nunmehr überschritten, ergibt sich jedoch zum 01.07. des folgenden Kalenderjahres eine Überzahlung der Rente. Um größere Überzahlungen zu vermeiden, besteht für Sie die Möglichkeit, eine neue Prognose des kalenderjährlichen Hinzuverdienstes abzugeben, die dann berücksichtigt wird, wenn sie um mindestens 10 Prozent vom bisher berücksichtigten Hinzuverdienst abweicht.
Grundlage für die Ermittlung der Hinzuverdienstgrenze sind die höchsten Entgeltpunkte aus den letzten 15 Kalenderjahren vor Eintritt Ihrer teilweisen Erwerbsminderung.
Ein höherer Verdienst nach Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung hat mithin keine Auswirkungen auf die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze.
....
Hallo Roman,
der höhere Verdienst erhöht nicht Ihre höchsten EP vor Eintritt der tw. EM. (diese werden rückwirkend nicht geändert).
Aber mit den höchsten EP aus den letzten 15 Jahren vor der tw. EM werden die Hinzuverdienstgrenzen jährlich zum 01.07. neu berechnet
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/05_Normen_und_Vertraege/01_Sozialgesetzbuch/06_SGB_VI/pp_0076_100/0096a/0096a_2017_07_01.html
Somit kann es also durchaus sein, dass Sie auch mit dem nun höheren Einkommen noch innerhalb Ihrer Hinzuverdienstgrenzen liegen.