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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze bei Altersrente wegen Schwerbehinderung

von Reiter26.01.2012 | 19:29
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2 Antworten

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Guten Abend, ich bin 64 Jahre, werde Ende September 2012 65 Jahre. Da ich schwerbindert bin, konnte ich mit 60 Jahren in die Altersrente gehen. Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze im Jahre 2012 bzw. was darf ich hinzuverdienen. Mit diesem Gedanken trage ich mich. Vielen Dank. Fr. Reiter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fr. Reiter,

Sie behalten die volle Altersrente, wenn Ihr monatlicher Hinzuverdienst nicht höher ist als 400 Euro.

Es gibt noch drei weitere Hinzuverdienstgrenzen, und zwar für eine Altersrente in Höhe von 2/3, der Hälfte oder 1/3. Die Höhe dieser Grenzen ist individuell für Sie errechnet worden und in Ihrem Rentenbescheid abgedruckt.

Die von Claire Grube genannte Regelaltersgrenze beträgt für Sie 65 Jahre und 1 Monat. Wenn Sie im September 2012 65 Jahre alt werden, können Sie also ab November hinzuverdienen, soviel Sie wollen und behalten trotzdem die volle Altersrente (falls Sie am 1.9. Geburtstag haben, gilt dies sogar schon ab Oktober 2012).

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1 Antworten

Claire Grubeam 27.01.2012 | 05:51
Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ist ein monatliches Bruttoarbeitsentgelt von 400,- EUR rentenunschädlich. Individuelle Entgeltgrenzen für Teilrenten teilt Ihnen der Rentenversicherungsträger auf Anfrage mit. Wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist, ist der Hinzuverdienst ab dem Folgemonat unbegrenzt rentenunschädlich.
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