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Hinzuverdienstgrenze bei Arbeitseinkommen u. selbständiger Tätigkeit

von Hanno 3628.01.2009 | 19:10
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4 Antworten

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Liebe Forumsmitarbeiter, Für die selbständige Tätigkeit wird am Ende des Geschäftsjahres der steuerliche Jahresgewinn ermittelt und durch die Anzahl der Monate (Dauer der Tätigkeit) dividiert. Beispiel: 2400 € : 12 Mo.= 200 € Das ist der monatlich pauschalierte Basisbetrag. Dazu kommt das Arbeitseinkommen aus nichtselbständiger Arbeit, das genau monatlich ermittelt werden kann. Beispiel: Monat April 100 € Das wäre für Monat April ein Hinzuverdienst von insgesamt 300 € ( 200 € + 100 €). Ist diese Darstellung hinsichtlich Hinzuverdienstermittlung richtig? Darf das monatlich ermittelte Arbeitseinkommen von 100 € aus nichtselbständiger Beschäftigung 2 x im Jahr überschritten werden?In unserem Beispiel wären dies 200 € aus nichtselbständiger Beschäftigung. Mit dem ermittelten Basisbetrag von 300 € aus selbständiger Tätigkeit wären dies 500 € Hinzuverdienst für diese beiden Monaten innerhalb 1 Jahres.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hanno 36,

bei selbständigem Einkommen als Hinzuverdienst ist der Jahresbetrag durch die Anzahl der Monate zu dividieren, in denen er erzielt wurde. Sollte ein weiteres Einkommen aus nichtselbständiger Beschäftigung hinzukommen, kann dies kalendermonatlich durch Bescheinigung des Arbeitgebers ermittelt werden.

In Ihrem Beispiel bleibt das mtl. Einkommen aus selbständiger Tätigkeit bei 200 EUR. Sollte die Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze aus dem Einkommen aus nichtselbständiger Beschäftigung die Hinzuverdienstgrenze von 400 EUR überschreiten, kann dies für maximal in 2 Kalendermonaten eines Kalenderjahres erfolgen.Sollte ein drittes Überschreiten innerhalb eines Kalenderjahres hinzukommen, würde das zur Teilrentengewährung führen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Hanno 36,

die jeweils geltende Hinzuverdienstgrenze darf in 2 Kalendermonaten innerhalb eines Kalenderjahres bis zum Doppelten überschritten werden.

Das wären bei 400 EUR in 2 Kalendermonaten bis 800 EUR. Dabei wären jedoch beide Einkommen zusammenzurechnen.

2 Antworten

Hanno 36am 29.01.2009 | 14:10
Liebe Expertin, bitte noch eine Frage zur Klarstellung. Das pauschaliert ermittelte monatliche Einkommen aus selbständiger Tätigkeit beträgt 200€ + monatlich gezahlter Lohn des Arbeitgebers 100 € = 300 € Hinzuverdienst monatlich.Nach Ihren Ausführungen darf die Hinzuverdienstgrenze 2 x im Jahr auf maximal 800 € angehoben werden. Mir war bisher nur bekannt, dass nur bei einem monatlich genau nachweisbaren Einkommen (in unserem Beispiel ist das nur der monatliche Lohn von 100 €) 2 x im Jahr die Hinzuverdienstgrenze überschritten werden darf. Die zusätzlichen 200 € aus selbständiger Tätigkeit wurden aus dem Jahreseinkommen pauschalierend ermittelt. Darf nach alledem die Hinzuverdienstgrenze 2 x im Jahr auf das doppelte angehoben werden? Vielen Dank für Ihre Mühe!
Hanno 36am 29.01.2009 | 17:20
Liebe Expertin, Vielen Dank!Sie haben mir weiter geholfen.
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