Wird ein Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone, das heißt monatlich zwischen 450,01 EUR und 850,00 EUR erzielt, stellt das tatsächlich erzielte Bruttoarbeitsentgelt den zu berücksichtigenden Hinzuverdienst dar. Damit überschreitet Ihre Mitarbeiterin die Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300,00 EUR, wenn das Arbeitsentgelt in Höhe von 582,51 EUR in 12 Monaten im Jahr erzielt wird.