Hallo Josef Brun,
wie Sie aus den bisherigen Antworten bereits ersehen können, ist es maßgebend, in welchem Monat die Sonderzahlungen geleistet werden. Soweit beide Sonderzahlungen beispielsweise im November 2010 gezahlt werden, liegt ein Hinzuverdienst von 1200 € vor, der die doppelte Grenze von 800 € überschreitet. Die Rente ist dann nur noch in anteiliger Höhe zu zahlen.