Hallo Silke,
die Grenze hat sich auf 450,- Euro erhöht. Allerdings, empfehlen wir Ihnen vor Beginn der Beschäftigung dies unbedingt Ihrem Rentenversicherungsträger mitzuteilen und vorab um Prüfung zu bitten, ob die angestrebte Beschäftigung und in dem von Ihnen vorgesehenen Umfang auch nicht rentenschädlich sein wird. Der Anmerkung von „Schorsch“ kann somit nur beigepflichtet werden.