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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze bei Vollzeitrentnern nach 45 Jahren

von Ruhrs05.08.2022 | 17:19
191 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Tach zusammen, ich bekam gerade einen Schock, als ich die folgende Meldung beim Haufe Verlag las: ...In jedem Jahr dürfen Alltagsvollrenter grundsätzlich 6.300 Euro verdienen. Wird diese Grenze überschritten, erfolgt die Kürzung der Rentenhöhe." (22.11.2021) What? Steht nicht überall, wenn man 45 Jahre voll hat, darf man hinzuverdienen, wie man will und nichts wird gekürzt??? Ich will im Oktober in Rente gehen und habe noch einen 30 Std-Zeitvertrag (ca.2000 E netto) seit Mai bis Mitte 2014 angenommen - will gleichzeitig dann die Rente laufen lassen und arbeiten - weil ja jedes Jahr die Steuer mehr erhöht wird - und man weiss ja, wie lange man lebt. Ich mache das nicht aus reiner Raffgier, sondern weil ich für eineinhalb Jahre etwas für die Altersvorsorge ansparen muss, weil sonst nicht viel Rente (1.350 brutto) da ist. Wer kann da klare Auskunft geben - dazuverdienen ohne Abzüge oder hat der Haufe Verlag recht? Danke schon mal.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ruhrs,

ein Anspruch auf eine Rente wegen Alters als Vollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze besteht nur, wenn die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von grundsätzlich 6.300,00 EUR nicht überschritten wird. Wie bereits von KSC ausgeführt, gilt auch noch im Jahr 2022 aufgrund der Corona-Krise die Hinzuverdienstgrenze von 46.060,00 Euro und nach aktuellem Stand wird die Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2023 wieder 6.300,00 Euro betragen. Ob es eine Änderung hierzu gibt, bleibt abzuwarten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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18 Antworten

ruhrsam 05.08.2022 | 18:33
Ich habe im Oktober die Regelalterrente nach 46 Jahren bereits übererfüllt! Wie sieht es dann aus?
ruhrsam 05.08.2022 | 17:22
KSCam 05.08.2022 | 17:43
Schock? Wo haben Sie sich denn erkundigt? Sicher nicht bei der DRV, denn da hätten Sie erfahren dass der unbegrenzte Zuverdienst erst ab Regelalter gilt. Gehen Sie vorher gilt zunächst mal 6300 € im Jahr, dieses Jahr aber wg. Corona 46060 €. So gesehen dürfte Ihr Plan (Vollrente + Verdienst) zumindest für das restliche Jahr 2022 aufgehen. Für 2023 gilt zunächst mal 6300 € es sei denn die Regierung verlängert im Herbst die "Corona Ausnahme". Ob das kommt weiß man nicht, Gerüchte existieren, aber meines Wissens noch nicht mal ein Gesetzesentwurf. Abwarten und was Kühles trinken, im Oktober/November sind wir diesbezüglich hoffentlich schlauer, in den letzten beiden Jahren kam die Verlängerung der höheren Grenze jeweils erst irgendwann in der 2. Dezemberhälfte.
Frageam 05.08.2022 | 17:23
In welche Rente gehen Sie da? In die Regel-Altersrente oder in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren?
KSCam 05.08.2022 | 18:33
Dann sind Sie noch nicht im Regelalter und wissen jetzt genau Bescheid. Alles Gute
ruhrsam 05.08.2022 | 18:39
...Abwarten und was Kühles trinken, im Oktober/November sind wir diesbezüglich hoffentlich schlauer, in den letzten beiden Jahren kam die Verlängerung der höheren Grenze jeweils erst irgendwann in der 2. Dezemberhälfte.
Offenbar kapiere ich den Ausdruck "Alltagsvollrentner" nicht, den Haufe benutzt. Meine Info war bisher, wenn ich als besonders langjährig Versicherte nach 46 Jahren noch weiter über die beantragte Rente arbeite, kann ich soviel verdienen wie ich will und es wird nichts von der Rente abgezogen.
KSCam 05.08.2022 | 18:36
Was nun? Sind Sie 64 oder 66 Jahre alt? Geben Sie Ihren Jahrgang und den Geburtsmonat an, dann wissen wir ob Sie im Oktober in Regelaltersrente gehen können oder es die AR für besonders langj. Vers. ist. Momentan sind Ihre Angaben widersprüchlich
KSCam 05.08.2022 | 18:54
Dann können Sie ja ganz entspannt bleiben: Da im November 56 geboren, erreichen Sie zum 01.10.2022 das Regelalter und dürfen damit neben der Rente ab Oktober unbegrenzt hinzuverdienen. Sollten Sie genau am 01.11. Geburtstag haben wäre das schon ab September so. Das Wort Alltagsvollrente steht so sicher nicht im Haufe, höchstens Altersvollrente. Aber da Sie das Regelalter eh erreicht haben, erspare ich mir weitere Erklärungen und gehe jetzt was Kühles trinken. Wie gesagt: Ab Oktober 2022 dürfen Sie neben der vollen Rente (deshalb Vollrente - es gäbe auch eine Teilrente) ohne Begrenzung verdienen; zahlen lediglich entsprechend Steuern.
Zeitpunktam 05.08.2022 | 18:59
Hallo ruhrs, nach ihren Angaben hätten sie die reguläre Alterrente im Oktober 2022 erreicht. Das bedeutet, dass sie ab diesem Zeitpunkt unbeschränkt dazu verdienen dürfen. MfG
W°lfgangam 05.08.2022 | 19:01
Zitat von ruhrs anzeigenausblenden
"Meine Info war bisher" Aha ...haben Sie sich die Info/das Gesetz dazu etwa selbst ausgedacht - etwa NIE die eigenen/wiederholten Rentenauskünfte der DRV gelesen?!! ...welch Verschwendung an Papier und Toner ;-) Hallo ruhrs, offensichtlich haben Sie "Haufe" nicht vollständig/richtig gelesen. Dort ist eigentlich alles im Detail und rechtlich einwandfrei dargestellt. Verraten Sie uns Ihr Geburtsdatum, und die Sache ist ruckzuck geklärt. Vielleicht hilft Ihnen aber auch schlicht das Merkblatt der DRV, wo auf die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogener Rente eingegangen wird ...*s c h e i ß e g a l, ob Sie vor Ihrer Regelaltersgrenze 35 /45 /50 Jahre voll haben ;-) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Gruß w.
W°lfgangam 05.08.2022 | 19:23
Na, damit wäre ja geklärt, dass die 'Regelaltersgrenze' erreicht und wahlweise JEDE Altersrente (egal mit welchem Namen) beantragt und voll hinzuverdient werden kann :-) Soll ich Ihnen jetzt noch unterjubeln, dass Sie dann gar 4 weitere Optionen zur Gestaltung Ihrer künftigen Rente haben? ;-) Gruß w. PS: für den Rentenbeginn 01.09./01.10 wird es so langsam Zeit, den Antrag zu stellen.
KSCam 05.08.2022 | 19:31
Wollen wir den "Gutsten" jetzt gänzlich verwirren und Ihm die AR für besonders langjährig Versicherte ab 01.08. oder gar ab 01.06. einreden? Hat ja 45 Jahre und Juni bis Oktober verdient der garantiert keine 46.000 €. Aber diese kreative Gestaltungsmöglichkeit will ich ihm jetzt besser nicht einreden und erklären wollen - wie wärs lieber W*lfgang?
W°lfgangam 05.08.2022 | 19:44
Zitat von KSC anzeigenausblenden
lieber KSC ...würde er in meinem Büro auflaufen, würde ich das hinterfragen - und ihm wie einem Hund die fette (leider nun abgenagte) Rentenwurst vor die Nase halten ...und - ohne 'Haufe-Kenntnisse' zu hinterfragen, warum er nicht bereits mit frühestem Erreichen der 45 Jahre/63+8ff. zugebissen hat. *gg Bei manchen Versicherten kann man sich die Haare raufen, dass die sich nur auf Eigeninformationen verlassen ...erspart uns die Mehrarbeit - und schont unsere Dino-Knochen :-) Gruß w.
ruhrsam 06.08.2022 | 10:13
Jaja. macht euch nur lustig...;). Dennoch bin ich jetzt beruhigt. Vielen Dank an Alle. Das Einzige, was ich jetzt nur noch für mich klären muss, ist, da es ja offenbar noch vier Punkte gibt, von der ich einen - von der Rentenversicherung gefordert - ankreuzen muss, in welcher Form ich dann mir neben dem Gehalt die Rente auszahlen lasse. Bei meinem befristeten Job bis Mitte 2024 weiss ich einfach nicht, ob ich mich da auf das aktuelle Gehalt festlegen soll. Vielleicht kommt evtl. noch was "oben drauf" - wie etwa Urlaubsgeld - was aktuell nicht der Fall ist. Wie gesagt, ich mache das alles, weil ich in diesen schwierigen Zeiten einfach Geld zurücklegen muss, da ich von meiner Rente voraussichtlich bis zum Lebensende allein gar nicht leben kann. Aber mit gerade ein paar Euro mehr über Transfairleistungsansprüche liege. Schätze, damit bin ich nicht allein.
KSCam 06.08.2022 | 10:56
Können Sie verraten welche Frage im Rentenantrag Sie meinen? Ich sehe nicht welche 4 Punkte Sie meinen könnten? Vollrente ab Oktober beantragen, das Kreuz bei Regelaltersrente. In welcher Form die Rente auszahlen lassen? Monatlich aufs Konto natürlich,....oder was meinen Sie? Stellen Sie den Antrag eigenständig? Warum lassen Sie sich nicht von Rathaus oder DRV Beratung helfen, ggfls telefonisch? Natürlich können Sie sich auch alles aus dem Internet und aus Haufe oder sonstwo zusammenklauben - aber es scheint Sie doch mehr zu verwirren und gefährliches Halbwissen dabei herauskommen lassen. Sie könnten als Regelaltersrentner zusätzlich bei Ihrem Arbeitgeber beantragen dass aus dem Lohn weiter Beiträge abgezogen werden, die dann die Rente künftig nochmal steigen lassen; aber das ist jetzt wieder eine andere Baustelle.
W°lfgangam 06.08.2022 | 23:13
Zitat von KSC anzeigenausblenden
hmm ...bezog sich wohl meinen Hinweis der 4 möglichen Optionen: 1. Zunächst Verzicht auf die Regelaltersrente - mit entsprechen Zuschlägen auf die dann gesamte/spätere Rente + natürlich weiterhin Zahlung von eigenen RV-Beiträgen 2. Rente läuft + Verzicht auf die Versicherungsfreiheit der RV-Beiträge - mit neuen Rentenansprüchen und Zuschlägen darauf/aus der weiter laufenden Beschäftigung 3. Rente läuft + Beibehaltung der Versicherungsfreiheit (keine RV-Beiträge mehr zu zahlen) ...gleich viel mehr Netto - vor Steuern ;-) 4. wie 3. + 99 % Teilrente, um noch hohe freiwillige Beträge zahlen zu können - da muss noch was Gold aus dem Keller raus (gewaschen wollte ich sagen ;-)) Der Normalfall dürfte 3. sein ...wer will schon 8-10 Jahre auf die Amortisation aus 1. und 2. warten. 4. ist was für 'Renten-Nerds' + 'Steuerfüchse' *g Gruß w.
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