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Experten-Antwort

hinzuverdienstgrenze bei witwenrente

von betty05.09.2012 | 21:11
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3 Antworten

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hallo, ich bin 53 jahre alt und witwe geworden. da ich nur eine kleine witwenrente bekommen bin ich gezwungen in die arbeit zu gehen. wieviel darf ich brutto oder netto hinzuverdienen ohne dass mir etwas von der witwenrente genommen werden kann. wie erfolgt die kontrolle der rentenversicherung? bekommt man da jährlich etwas ein formular zugesenden? oder muss man monat für monat seinen lohnzettel einsenden? danke für die antworten! liebe grüße betty

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Betty,

dem Beitrag von Heinerich kann ich mich nur anschließen - mit zwei kleinen Anmerkungen:

Damit ihr Einkommen aus einer Beschäftigung keine Auswirkungen auf die Höhe der Witwenrente hat, darf ihr Bruttogehalt nur maximal 1235,08 Euro (- 40% = 741,05 Euro) betragen.

Wie Heinerich schon ausgeführt hat, sollten Sie uns Änderungen ihres Einkommens immer sofort mitteilen, insbesondere dann, wenn sich ihr Einkommen im Vergleich zum bisher berücksichtigten Einkommen um mindestens 10% verringert hat.

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2 Antworten

Heinericham 06.09.2012 | 08:54
Hallo, der Freibetrag der Witwenrente liegt bei 741,05 EUR. Bei der Berechnung wird Ihr Bruttogehalt pauschal auf ein fiktives Bruttogehalt gekürzt. Bei einer normalen Beschäftigung ist dies 40 %. Bei einer geringfügigen Beschäftigung erfolgt keine pauschale Kürzung. Beispiel: Bei 1.000,00 EUR Bruttogehalt wird 600,00 EUR (1.000,00 EUR - 40 %)als Einkommen berücksichtigt. Da dieser Betrag unter dem Freibetrag liegt erfolg keine Kürzung. Das bedeutet, dass bis zu einem Bruttogehalt von 1.852,63 EUR (741,05 EUR / 40 %) aus einer normalen Beschäftigung keine Kürzung der Witwenrente erfolgt, solange keine weiteren anzurechnenden Einkünfte erzielt werden. Bei der erstmaligen Aufnahme der Beschäftigung müssen Sie ein Formular von Ihrem Arbeitgeber (R665) ausfüllen lassen. Die Rentenversicherung prüft dann immer zum 01.07. eines Jahres das Einkommen auf Grundlage der Meldungen zur Rentenversicherung aus Ihrer Beschäftigung. Sollten Sie weitere Beschäftigungen aufnehmen oder sich gravierende Änderungen nach Aufnahme der Beschäftigung ergeben, müssten Sie dies dem Rentenversicherungsträger mitteilen. MfG
juleam 06.09.2012 | 16:14
liebe Experten, nur ein kleiner Hinweis! es wäre schön, wenn bei den Witwenrentenfreibeträgen darauf hingewiesen wird, dass es hier unterschiedliche Beträge zwischen den alten und neuen Bundesländern gibt. Sie können nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass alle Forumsteilnehmer in den alten Bundesländern wohnen. Der Witwenrentenfreibetrag bei Wohnsitz in den neuen Bundesländern liegt seit dem 01.07.2012 nur bei 657,89 Euro.
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