Hallo Betty,
dem Beitrag von Heinerich kann ich mich nur anschließen - mit zwei kleinen Anmerkungen:
Damit ihr Einkommen aus einer Beschäftigung keine Auswirkungen auf die Höhe der Witwenrente hat, darf ihr Bruttogehalt nur maximal 1235,08 Euro (- 40% = 741,05 Euro) betragen.
Wie Heinerich schon ausgeführt hat, sollten Sie uns Änderungen ihres Einkommens immer sofort mitteilen, insbesondere dann, wenn sich ihr Einkommen im Vergleich zum bisher berücksichtigten Einkommen um mindestens 10% verringert hat.