Hallo Schenzi,
nicht als Arbeitsentgelt gilt das Entgelt, das eine Pflegeperson von dem Pflegebedürftigen erhält, wenn es das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld nicht übersteigt. Es wird daher auch nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt.
Von einer „nicht erwerbsmäßig” ausgeübten Pflege ist auszugehen, wenn die Pflegeperson lediglich Pflegegeld erhält, das - seit 01.01.2012 - in Pflegestufe 1 höchstens 235 Euro monatlich, in Pflegestufe 2 höchstens 440 Euro monatlich und in Pflegestufe 3 höchstens 700 Euro monatlich beträgt.