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Hinzuverdienstgrenze Erhöhung

von Hildegard19.02.2008 | 20:20
1185 Ansichten
6 Antworten

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Wo kann ich verbindlich nachlesen, dass die Hinzuverdienstgrenze am 1. d.J. von 350 auf 400Eur angehoben wurde. Das wurde mir so hier im Forum (bei einer anderen Anfrage) mitgeteilt. Ich habe es aber noch nirgends nachlesen können. danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hildegard,

bitte lesen Sie hierzu auch den Beitrag hier im Forum unter Nachrichten, Thema Rente,

5 Antworten

Uliam 19.02.2008 | 20:25
Das kann Ihnen im Moment noch keiner verbindlich sagen. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz zugestimmt. Damit es in Kraft treten und damit ja verbindlich werden kann, muß es der Bundespräsident noch unterschreiben und danach muß es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Schiko.am 19.02.2008 | 22:14
Ich sage ihnen verbindlich zu, rückwirkend gilt diese erhöhung ab 1.1.2008 von 355 ! auf 400 euro. Bundestag und bundesrat haben zugestimmt. Es ist wirklich augenwischerei - auch wenn es stimmt- dies auf die bisher noch nicht erfolgte unterschrift unseres bundespräsidenten und die veröffentlichung im bundes- gesetzblatt noch nicht formell gesetzes kraft hat. Bin sicher, sie werden erst für märz diese vereinbarung treffen können beim AG. Bis ende märz hat köhler sicher einen kugelschreibenr zur unterschrift gefunden. Auch unser bundespräsident weiß doch, die erhöhung ist längst überfällig. Vor allem deswegen, weil viele 400 eurojobber sündigten, waren sie doch der meinung für diese ein -kunftsart dürfen es 400 sein. Dadurch werden doch viele einsprüche und klagen vermieden. Schon mancher kellner musste eine reklamation wegen eines haares in der suppe hinnehmen, obwohl es das eigene haar der verspeiserin war. Mit freundlichen Grüßen.
Uliam 20.02.2008 | 06:37
Warum ist das augenwischerei?? Natürlich kann man davon ausgehen, dass das Gesetz in Kraft tritt. Das wird Ihnen jeder sagen. Nur für eine verbindliche Aussage ist es zu früh. 100 prozentig darauf verlassen kann sie sich erst nach in-Kraft-treten. Sie sind doch sonst so genau bei Ihren Berechnungen. Ich bin verwundert.
Philippam 20.02.2008 | 10:43
Hallo Hildegard, die bisherigen Beiträge sind natürlich zutreffend. Besuchen Sie täglich die WebSeite: http://www.bundesanzeiger.de/ Dort finden Sie kostenfrei das Bundesgesetzblatt in einer Leseversion. Gruß Philipp
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