Hinzuverdienstgrenze EU Rentnrt ab Oktober 2022

von
Jakob

Hallo

ich bin seit 2009 EU Rentner und laut meinem Rentenbescheid gilt bei mir die Hinzuverdienstgrenze von 450 €.
Wie ändert sich die Hinzuverdienstgrenze durch die Änderung bez. der Mindestlohnanhebung auf 12 € / Stunde.
Oder wird die Hinzuverdienstgrenze für EU Rentner nicht angehoben und es ändert sich nur der Stundenlohn und dadurch reduziert sich nur die Anzahl der Stunden.

Gruß

von
Schade

An der Grenze von 6300€ ändert sich nichts.

Egal ob Sie 12 mal 450 (=5400) oder 12 mal 520 (=6240) verdienen, bleiben Sie unter 6300e.

von
Abschläge

Zitiert von: Schade
An der Grenze von 6300€ ändert sich nichts.

Egal ob Sie 12 mal 450 (=5400) oder 12 mal 520 (=6240) verdienen, bleiben Sie unter 6300e.

Leider eine Milchmädchenrechnung die einigen EM-Rentnern nicht hilft. Durch die Anhebung des Mindestlohns kommen viele EM-Rentner in eine Problemzone.

Bei der obigen Rechnung wurde die Stundenanzahl nicht berücksichtigt und viele werden gezwungen die Stunden zu reduzieren, um im Rahmen des möglichen zu bleiben.

Ob die jeweiligen AG da mitgehen, wird wohl für viele das Problem.

Experten-Antwort

Hallo Jakob,

seit dem 01.07.2017 gilt für Renten wegen voller Erwerbsminderung eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300,- Euro pro Kalenderjahr.
Wie von "Schade" bereits zutreffend ausgeführt, wird diese Hinzuverdienstgrenze durch einen Minijob auch nach der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 450,- Euro auf 520,- Euro ab 01.10.2022 noch nicht überschritten.
Ob in Zukunft die Hinzuverdienstgrenze für Erwerbsminderungsrenten angepasst wird, wenn durch eine Erhöhung des Mindestlohns auch die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs weiter steigt, bleibt abzuwarten. Dazu gibt es bisher keine neue gesetzliche Regelung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 20.07.2022, 09:00 Uhr]

von
Schade

Zitiert von: Abschläge
Zitiert von: Schade
An der Grenze von 6300€ ändert sich nichts.

Egal ob Sie 12 mal 450 (=5400) oder 12 mal 520 (=6240) verdienen, bleiben Sie unter 6300e.

Leider eine Milchmädchenrechnung die einigen EM-Rentnern nicht hilft. Durch die Anhebung des Mindestlohns kommen viele EM-Rentner in eine Problemzone.

Bei der obigen Rechnung wurde die Stundenanzahl nicht berücksichtigt und viele werden gezwungen die Stunden zu reduzieren, um im Rahmen des möglichen zu bleiben.

Ob die jeweiligen AG da mitgehen, wird wohl für viele das Problem.

Und was hilft dieser Beitrag, lieber @Abschläge, nun unseren Kunden?

Die DRV kann hier keine andere Antwort geben und wenn die 6300 überschritten werden, gibts halt Kürzungen.

Wir zwingen unsere Kunden doch nicht dazu mehr Stunden abzureißen wie für 450/520 € möglich sind?

von
verschiedene Aspekte

Nicht jeder Arbeitgeber freut sich, wenn seine Mitarbeiter plötzlich von geringfügig in die Gleitzone der Rentenversicherung rutschen. Meiner Bekannten hätte es gut gepasst, wenn Sie die Stunden hätte behalten können und dafür mehr Geld verdient hätte. Der Arbeitgeber hat aber eine Stundenreduzierung durchgesetzt. Sie hat mir aber dafür auch von einer Kollegin erzählt, die tatsächlich bereits Rentnerin ist, und der die Reduzierung auch deshalb sehr recht war, weil die Arbeit für die eben schon sehr anstrengend war.

Außerdem wird bei gleichbleibender Stundenzahl eben das Einkommen, wenn es die Anrechnungsgrenze überschreitet, auf die Rente angerechnet. Soweit ich das beurteilen kann, sollte da dann am Ende immer noch ein Plus beim Gesamteinkommen rauskommen.

Ob die Geringfügigkeitsgrenze in dieser Höhe, insbesondere angesichts der Inflationsrate, immer noch zeitgemäß ist, steht wieder auf einem anderen Blatt. Aber die Grenzen zu erhöhen, nur weil der Mindestlohn steigt und damit es bei Rentnern zu einer Einkommensanrechnung kommen kann, ist meiner Meinung nach falsch.

von
Oh Mann

Zitiert von: Abschläge
Zitiert von: Schade
An der Grenze von 6300€ ändert sich nichts.

Egal ob Sie 12 mal 450 (=5400) oder 12 mal 520 (=6240) verdienen, bleiben Sie unter 6300e.

Leider eine Milchmädchenrechnung die einigen EM-Rentnern nicht hilft. Durch die Anhebung des Mindestlohns kommen viele EM-Rentner in eine Problemzone.

Bei der obigen Rechnung wurde die Stundenanzahl nicht berücksichtigt und viele werden gezwungen die Stunden zu reduzieren, um im Rahmen des möglichen zu bleiben.

Ob die jeweiligen AG da mitgehen, wird wohl für viele das Problem.

Völlig überflüssiger Beitrag! Was hat denn die Rentenversicherung mit der Arbeitszeitgestaltung einer geringfügigen Beschäftigung zu tun? Das ist doch Sache des Arbeitgebers.

von
Oh Frau

Zitiert von: Oh Mann
Zitiert von: Abschläge
Zitiert von: Schade
An der Grenze von 6300€ ändert sich nichts.

Egal ob Sie 12 mal 450 (=5400) oder 12 mal 520 (=6240) verdienen, bleiben Sie unter 6300e.

Leider eine Milchmädchenrechnung die einigen EM-Rentnern nicht hilft. Durch die Anhebung des Mindestlohns kommen viele EM-Rentner in eine Problemzone.

Bei der obigen Rechnung wurde die Stundenanzahl nicht berücksichtigt und viele werden gezwungen die Stunden zu reduzieren, um im Rahmen des möglichen zu bleiben.

Ob die jeweiligen AG da mitgehen, wird wohl für viele das Problem.

Völlig überflüssiger Beitrag! Was hat denn die Rentenversicherung mit der Arbeitszeitgestaltung einer geringfügigen Beschäftigung zu tun? Das ist doch Sache des Arbeitgebers.

Es geht nicht um die Arbeitszeit, sondern die Hinzuverdienstgrenze. Aber das übersteigt bei weitem Ihrer Auffassungsgabe, dass wissen Sie ja selbst.

von
Peter T.

Was ich immer wieder nur wiederholen kann, man kann eine Entgeltumwandlung mit dem AG vereinbaren.
Dies steht jedem zu und man kann die Stunden beibehalten und bekommt vom AG noch 15% oben drauf vom AG.
Dieser spart dafür die Sozialabgaben.

Man hat zwar das Geld nicht gleich auf dem Konto aber später etwas mehr Altersrente und muss die Stunden nicht reduzieren.
Man darf nur die Versicherungspflicht nicht abgewählt haben, bzw muss sonst der AG zustimmen.
Hier mal ein Link, zu dem Thema...
https://www.iww.de/pfb/steuern-und-recht-aktuell/minijobmidijob-durch-entgeltumwandlung-unter-der-minijob-grenze-bleiben-n139474

von
Abschläge

Zitiert von: Schade
Zitiert von: Abschläge
Zitiert von: Schade
An der Grenze von 6300€ ändert sich nichts.

Egal ob Sie 12 mal 450 (=5400) oder 12 mal 520 (=6240) verdienen, bleiben Sie unter 6300e.

Leider eine Milchmädchenrechnung die einigen EM-Rentnern nicht hilft. Durch die Anhebung des Mindestlohns kommen viele EM-Rentner in eine Problemzone.

Bei der obigen Rechnung wurde die Stundenanzahl nicht berücksichtigt und viele werden gezwungen die Stunden zu reduzieren, um im Rahmen des möglichen zu bleiben.

Ob die jeweiligen AG da mitgehen, wird wohl für viele das Problem.

Und was hilft dieser Beitrag, lieber @Abschläge, nun unseren Kunden?

Die DRV kann hier keine andere Antwort geben und wenn die 6300 überschritten werden, gibts halt Kürzungen.

Wir zwingen unsere Kunden doch nicht dazu mehr Stunden abzureißen wie für 450/520 € möglich sind?

@Schade: Im Gegensatz zu dem unwissenden Doppelgänger, der den von Ihnen zitierten Beitrag verfasst hat, kann ich durchaus rechnen.
Die 520,00 EUR ab Oktober basieren auf einer Arbeitszeit von 10h/Woche.
(2h pro Tag mal 5 Tage pro Woche mal 52 Wochen geteilt durch 12 Monate)
Und auch bei den bisher geltenden Mindestlöhnen blieb man, auch wenn eine Arbeitszeit von täglich bis zu unter drei Stunden erlaubt ist, nur unter der Minijobgrenze (450,00 EUR), wenn man nicht wesentlich mehr als diese 10 h wöchentlich arbeitet. Wer dies aber bisher getan hat erhielt mit Mindestlohn 9,60 EUR (bis inkl. Juni) ein Monatseinkommen von 416,00 EUR.
Aber bereits jetzt (ab Juli) wird mit dem Mindestlohn von 10,45 EUR die Minijobgrenze um 2,83 EUR überschritten und macht diesen also eigentlich zu einem 'Midijob', zumindest für die Monate Juli-September.
Da es hier aber auch (derzeit wegen Corona erweiterte) Möglichkeiten gibt, bei kurzfristiger Überschreitung* des Einkommens dennoch im Bereich 'Minijob' zu verbleiben, sehe ich, im Gegensatz zu dem unwissenden Doppelgänger kein Problem.
*Weitere Informationen hierzu gibt die minijobzentrale.de

Und für diejenigen, die bereits im Midijobbereich sind und dennoch nicht die erlaubten 6.300,00 EUR überschreiten, mindert sich die Rente trotzdem nicht. Wer jetzt oder dann darüber liegt, kann für sich den Tipp von 'Peter T.' als mögliche Option recherchieren.

von
Oh Mann

Zitiert von: Oh Frau
Zitiert von: Oh Mann
Zitiert von: Abschläge
Zitiert von: Schade
An der Grenze von 6300€ ändert sich nichts.

Egal ob Sie 12 mal 450 (=5400) oder 12 mal 520 (=6240) verdienen, bleiben Sie unter 6300e.

Leider eine Milchmädchenrechnung die einigen EM-Rentnern nicht hilft. Durch die Anhebung des Mindestlohns kommen viele EM-Rentner in eine Problemzone.

Bei der obigen Rechnung wurde die Stundenanzahl nicht berücksichtigt und viele werden gezwungen die Stunden zu reduzieren, um im Rahmen des möglichen zu bleiben.

Ob die jeweiligen AG da mitgehen, wird wohl für viele das Problem.

Völlig überflüssiger Beitrag! Was hat denn die Rentenversicherung mit der Arbeitszeitgestaltung einer geringfügigen Beschäftigung zu tun? Das ist doch Sache des Arbeitgebers.

Es geht nicht um die Arbeitszeit, sondern die Hinzuverdienstgrenze. Aber das übersteigt bei weitem Ihrer Auffassungsgabe, dass wissen Sie ja selbst.

Leider können Sie nicht zwischen Arbeitsrecht und Rentenrecht unterscheiden, aber was will man auch von Personen wie Ihnen erwarten?

von
Abschläge

Zitiert von: Oh Mann
Zitiert von: Oh Frau
Zitiert von: Oh Mann
Zitiert von: Abschläge
Zitiert von: Schade
An der Grenze von 6300€ ändert sich nichts.

Egal ob Sie 12 mal 450 (=5400) oder 12 mal 520 (=6240) verdienen, bleiben Sie unter 6300e.

Leider eine Milchmädchenrechnung die einigen EM-Rentnern nicht hilft. Durch die Anhebung des Mindestlohns kommen viele EM-Rentner in eine Problemzone.

Bei der obigen Rechnung wurde die Stundenanzahl nicht berücksichtigt und viele werden gezwungen die Stunden zu reduzieren, um im Rahmen des möglichen zu bleiben.

Ob die jeweiligen AG da mitgehen, wird wohl für viele das Problem.

Völlig überflüssiger Beitrag! Was hat denn die Rentenversicherung mit der Arbeitszeitgestaltung einer geringfügigen Beschäftigung zu tun? Das ist doch Sache des Arbeitgebers.

Es geht nicht um die Arbeitszeit, sondern die Hinzuverdienstgrenze. Aber das übersteigt bei weitem Ihrer Auffassungsgabe, dass wissen Sie ja selbst.

Leider können Sie nicht zwischen Arbeitsrecht und Rentenrecht unterscheiden, aber was will man auch von Personen wie Ihnen erwarten?

Das Gleiche wie von Dir! Nichts!

von
Trolljäger

Was ist das nur für ein (nennen wir es "geistig minderbemitteltes Subjekt") was den Nicknamen von @Abschläge benutzt? Nur wenige Worte reichen schon aus, um zu erkennen, dass der Nachahmer vom Rentenrecht keinen blasssen Schimmer hat! Von daher geben Sie sich besser einen eigenen Namen der zu Ihnen steht (eventuell Ahnungsloser oder Nachahmer oder Witzfigur?).

von
Joa, der Schade ist wieder mal ...

Zitiert von: Abschläge
Zitiert von: Schade
Zitiert von: Abschläge
Zitiert von: Schade
An der Grenze von 6300€ ändert sich nichts.

Egal ob Sie 12 mal 450 (=5400) oder 12 mal 520 (=6240) verdienen, bleiben Sie unter 6300e.

Leider eine Milchmädchenrechnung die einigen EM-Rentnern nicht hilft. Durch die Anhebung des Mindestlohns kommen viele EM-Rentner in eine Problemzone.

Bei der obigen Rechnung wurde die Stundenanzahl nicht berücksichtigt und viele werden gezwungen die Stunden zu reduzieren, um im Rahmen des möglichen zu bleiben.

Ob die jeweiligen AG da mitgehen, wird wohl für viele das Problem.

Und was hilft dieser Beitrag, lieber @Abschläge, nun unseren Kunden?

Die DRV kann hier keine andere Antwort geben und wenn die 6300 überschritten werden, gibts halt Kürzungen.

Wir zwingen unsere Kunden doch nicht dazu mehr Stunden abzureißen wie für 450/520 € möglich sind?

@Schade: Im Gegensatz zu dem unwissenden Doppelgänger, der den von Ihnen zitierten Beitrag verfasst hat, kann ich durchaus rechnen.
Die 520,00 EUR ab Oktober basieren auf einer Arbeitszeit von 10h/Woche.
(2h pro Tag mal 5 Tage pro Woche mal 52 Wochen geteilt durch 12 Monate)
Und auch bei den bisher geltenden Mindestlöhnen blieb man, auch wenn eine Arbeitszeit von täglich bis zu unter drei Stunden erlaubt ist, nur unter der Minijobgrenze (450,00 EUR), wenn man nicht wesentlich mehr als diese 10 h wöchentlich arbeitet. Wer dies aber bisher getan hat erhielt mit Mindestlohn 9,60 EUR (bis inkl. Juni) ein Monatseinkommen von 416,00 EUR.
Aber bereits jetzt (ab Juli) wird mit dem Mindestlohn von 10,45 EUR die Minijobgrenze um 2,83 EUR überschritten und macht diesen also eigentlich zu einem 'Midijob', zumindest für die Monate Juli-September.
Da es hier aber auch (derzeit wegen Corona erweiterte) Möglichkeiten gibt, bei kurzfristiger Überschreitung* des Einkommens dennoch im Bereich 'Minijob' zu verbleiben, sehe ich, im Gegensatz zu dem unwissenden Doppelgänger kein Problem.
*Weitere Informationen hierzu gibt die minijobzentrale.de

Und für diejenigen, die bereits im Midijobbereich sind und dennoch nicht die erlaubten 6.300,00 EUR überschreiten, mindert sich die Rente trotzdem nicht. Wer jetzt oder dann darüber liegt, kann für sich den Tipp von 'Peter T.' als mögliche Option recherchieren.

... Unsinn am verzapfen. Das kann er immer wieder richtig gut.

von
DELA-DUS-DE

Zitiert von: Trolljäger
Was ist das nur für ein (nennen wir es "geistig minderbemitteltes Subjekt") was den Nicknamen von @Abschläge benutzt? Nur wenige Worte reichen schon aus, um zu erkennen, dass der Nachahmer vom Rentenrecht keinen blasssen Schimmer hat! Von daher geben Sie sich besser einen eigenen Namen der zu Ihnen steht (eventuell Ahnungsloser oder Nachahmer oder Witzfigur?).

Und dafür muß man einen anderen Menschen beleidigen?

Das ist traurig und da das Internet kein rechtsfreier Raum ist, auch jetzt nicht ohne Konsequenzen.

Aber so wird dann auch das Beleidigen hier bald ein Ende haben!

von
Tina

Zitiert von: Schade
An der Grenze von 6300€ ändert sich nichts.

Egal ob Sie 12 mal 450 (=5400) oder 12 mal 520 (=6240) verdienen, bleiben Sie unter 6300e.

Gehen auch 6 X 1.000 €, da es in Summe unter 6.300 € bleibt?

von
Erklärbär

Zitiert von: Tina
Zitiert von: Schade
An der Grenze von 6300€ ändert sich nichts.

Egal ob Sie 12 mal 450 (=5400) oder 12 mal 520 (=6240) verdienen, bleiben Sie unter 6300e.

Gehen auch 6 X 1.000 €, da es in Summe unter 6.300 € bleibt?

Wenn diese 1.000 Euro durch eine Arbeit unter 3 Std am Tag legal erworben werden können, dann ist auch das in Ordnung.

von
Abschläge

Zitiert von: Erklärbär
Zitiert von: Tina
Zitiert von: Schade
An der Grenze von 6300€ ändert sich nichts.

Egal ob Sie 12 mal 450 (=5400) oder 12 mal 520 (=6240) verdienen, bleiben Sie unter 6300e.

Gehen auch 6 X 1.000 €, da es in Summe unter 6.300 € bleibt?

Wenn diese 1.000 Euro durch eine Arbeit unter 3 Std am Tag legal erworben werden können, dann ist auch das in Ordnung.

Genau genommen wäre es auch in Ordnung, wenn hierfür z.B. an einem Tag im Monat zehn Stunden gearbeitet wird, denn dies überschreitet auch nicht die erlaubte 'regelmäßige wöchentliche' Arbeitszeit. Aber dies sollte man dann bei der zuständigen DRV 'absichern', damit es kein böses Erwachen gibt.

Der Betrag von 6.300 EUR brutto jedenfalls ist ein 'Jahresbetrag', egal, in wie vielen Monaten dieser erwirtschaftet wird.

von
Tina

Zitiert von: Erklärbär
Zitiert von: Tina
Zitiert von: Schade
An der Grenze von 6300€ ändert sich nichts.

Egal ob Sie 12 mal 450 (=5400) oder 12 mal 520 (=6240) verdienen, bleiben Sie unter 6300e.

Gehen auch 6 X 1.000 €, da es in Summe unter 6.300 € bleibt?

Wenn diese 1.000 Euro durch eine Arbeit unter 3 Std am Tag legal erworben werden können, dann ist auch das in Ordnung.

Danke, nur bei voller Rente unter 3 Stunden und bei halber Rente unter 6 Stunden am Tag?

von
Abschläge

Zitiert von: Tina
Zitiert von: Erklärbär
Zitiert von: Tina
Zitiert von: Schade
An der Grenze von 6300€ ändert sich nichts.

Egal ob Sie 12 mal 450 (=5400) oder 12 mal 520 (=6240) verdienen, bleiben Sie unter 6300e.

Gehen auch 6 X 1.000 €, da es in Summe unter 6.300 € bleibt?

Wenn diese 1.000 Euro durch eine Arbeit unter 3 Std am Tag legal erworben werden können, dann ist auch das in Ordnung.

Danke, nur bei voller Rente unter 3 Stunden und bei halber Rente unter 6 Stunden am Tag?

Ja.
Aber bei 'halber EM-Rente' ist der mögliche Hinzuverdienst (im Kalenderjahr) höher und richtet sich nach dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung, beträgt aber mindestens 15.989,40 EUR brutto.
Sofern Sie schon eine (Teil)EM-Rente beziehen, finden Sie die Höhe Ihres 'persönlichen' Hinzuverdienstes in Ihrem Rentenbescheid.
Hier wird auch dargestellt, wie sich die Überschreitung dann ggfs. rentenmindernd auswirkt.

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