Zitiert von: Schade
Zitiert von: Abschläge
Zitiert von: Schade
An der Grenze von 6300€ ändert sich nichts.
Egal ob Sie 12 mal 450 (=5400) oder 12 mal 520 (=6240) verdienen, bleiben Sie unter 6300e.
Leider eine Milchmädchenrechnung die einigen EM-Rentnern nicht hilft. Durch die Anhebung des Mindestlohns kommen viele EM-Rentner in eine Problemzone.
Bei der obigen Rechnung wurde die Stundenanzahl nicht berücksichtigt und viele werden gezwungen die Stunden zu reduzieren, um im Rahmen des möglichen zu bleiben.
Ob die jeweiligen AG da mitgehen, wird wohl für viele das Problem.
Und was hilft dieser Beitrag, lieber @Abschläge, nun unseren Kunden?
Die DRV kann hier keine andere Antwort geben und wenn die 6300 überschritten werden, gibts halt Kürzungen.
Wir zwingen unsere Kunden doch nicht dazu mehr Stunden abzureißen wie für 450/520 € möglich sind?
@Schade: Im Gegensatz zu dem unwissenden Doppelgänger, der den von Ihnen zitierten Beitrag verfasst hat, kann ich durchaus rechnen.
Die 520,00 EUR ab Oktober basieren auf einer Arbeitszeit von 10h/Woche.
(2h pro Tag mal 5 Tage pro Woche mal 52 Wochen geteilt durch 12 Monate)
Und auch bei den bisher geltenden Mindestlöhnen blieb man, auch wenn eine Arbeitszeit von täglich bis zu unter drei Stunden erlaubt ist, nur unter der Minijobgrenze (450,00 EUR), wenn man nicht wesentlich mehr als diese 10 h wöchentlich arbeitet. Wer dies aber bisher getan hat erhielt mit Mindestlohn 9,60 EUR (bis inkl. Juni) ein Monatseinkommen von 416,00 EUR.
Aber bereits jetzt (ab Juli) wird mit dem Mindestlohn von 10,45 EUR die Minijobgrenze um 2,83 EUR überschritten und macht diesen also eigentlich zu einem 'Midijob', zumindest für die Monate Juli-September.
Da es hier aber auch (derzeit wegen Corona erweiterte) Möglichkeiten gibt, bei kurzfristiger Überschreitung* des Einkommens dennoch im Bereich 'Minijob' zu verbleiben, sehe ich, im Gegensatz zu dem unwissenden Doppelgänger kein Problem.
*Weitere Informationen hierzu gibt die minijobzentrale.de
Und für diejenigen, die bereits im Midijobbereich sind und dennoch nicht die erlaubten 6.300,00 EUR überschreiten, mindert sich die Rente trotzdem nicht. Wer jetzt oder dann darüber liegt, kann für sich den Tipp von 'Peter T.' als mögliche Option recherchieren.