Hallo Ratlos80, ohne den Bescheid und die der Bescheiderteilung zugrunde liegenden Einkommensnachweise kann Ihnen sicherlich keiner eine fundierte Auskunft geben. Schließe mich DRV an, und rate zur Kontaktaufnahme mit der Sachbearbeitung oder einer Beratungsstelle. Sicherlich kann Ihnen auch der VDK zur Seite stehen, für den Sie ja wohl schon Beiträge zahlen. Vielleicht hilft Ihnen ja aber schon der Hinweis, dass in die Berechnung des anrechenbaren Jahreseinkommens auch die Einkünfte von Januar bis Juni 2017 einzubeziehen sind.