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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze Teilerwerbsminderungsrente

von Ratlos8004.11.2018 | 14:35
79 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin neu hier und habe mich angemeldet nachdem ich gestern "unschöne "Post der RV bekommen habe, die mir eine schlaflose Nacht bereitet hat.... Kurz zu den Geschehnissen: Ich habe Ende Januar 2017 einen Rehaantrag gestellt,  war dann im September in Reha aus der ich AU entlassen wurde mit der Empfehlung der Teilerwerbsminderungsrente.  Der Antrag kam dann im Januar 2018 und im Februar 2018 war er durch, im Bescheid stand das der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgewandelt wurde und nun Rente ab Oktober 2017 bekommen würde...nach Rücksprache mit dem vdk und der Rentenberatung wurde Widerspruch eingelegt, da man mir sagte mir würde die Rente schon ab Februar 2017 zustehen. Rentenzahlungen gingen aber bereist ab rückwirkend Oktober 2017 ein und im Grunde ginge es also nur um die Zeit Februar 2017 - Oktober 2017. Nun kam ein Ergebnis/neuer Bescheid, ich bekomme also nun doch Rente ab Februar 2017 muss aber nun die Hälfte der bereits gezahlten Rente zurück zahlen, da ich die Hinzuverdienstgrenze bis zum 1.7.17.überschritten hätte.   Okay, ich habe nach den alten Regeln von Februar 2017 bis Juli 2017 die Grenze geringfügig überschritten und mir ist klar das ich da keine volle Teilerwerbsminderungsrente bekomme, aber zum 1.7.17 kam ja die Flexi Rente und die Mindesthinzuverdienstgrenze habe ich sozusagen ab 1.7.17 nicht überschritten. Warum muss ich nun aber ab der bereits gezahlten Rente von Oktober 2017 bis November 2018 die Hälfte zurück zahlen ? Ich habe der RV bereits eine Einkommensteuererklärung von 2017( bin selbstständig ) zukommen lassen und wenn ich das Jahreseinkommendurch zwölf Monate teile habe ich ab der Neuregelung zum 1.7.17 die grenze nicht überschritten,  nach meiner Meinung stünde mir mit dem neuen Bescheid nun die Nachzahlung von Februar 2017 bis Juni 2017 in Form der halben Teilerwerbsminderungsrente  und von Juli bis Oktober 2017 die volle Teilerwerbsminderungsrente zu und ab Oktober 2017 wurde ja alles regulär bezahlt.  Warum soll Ich jetzt zurück zahlen, wie kann ich das verhindern, denn daß Geld habe ich leider nicht. ....

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ratlos80, ohne den Bescheid und die der Bescheiderteilung zugrunde liegenden Einkommensnachweise kann Ihnen sicherlich keiner eine fundierte Auskunft geben. Schließe mich DRV an, und rate zur Kontaktaufnahme mit der Sachbearbeitung oder einer Beratungsstelle. Sicherlich kann Ihnen auch der VDK zur Seite stehen, für den Sie ja wohl schon Beiträge zahlen. Vielleicht hilft Ihnen ja aber schon der Hinweis, dass in die Berechnung des anrechenbaren Jahreseinkommens auch die Einkünfte von Januar bis Juni 2017 einzubeziehen sind.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

DRVam 04.11.2018 | 15:20
Hier kennt doch niemand Ihren Fall oder gar Ihre genauen Daten, wie Rentenhöhe und Hinzuverdienst. Daher helfen Ihnen Spekulationen in einem Forum auch nicht weiter. Halten Sie Rücksprache mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter (Telefonnummer finden Sie in Ihrem Bescheid) oder nehmen Sie Ihren Bescheid und klären den Sachverhalt in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung.
Unwissendeam 04.11.2018 | 19:07
Hallo Ratlos80, Sie schreiben, dass Sie Ihr Einkommen durch zwölf teilen und die Grenze nicht überschreiten. Wieviele Zwölftel stellen Sie denn der Mindesthinzuverdienstgrenze für die Zeit ab 01.07.2017 gegenüber? Ein Zwölftel, sechs Zwölftel oder elf Zwölftel?
Deutsche Rentenversicherung
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