Wenn Sie eine Teilrente beantragen und weiterarbeiten möchten, "müssen" Sie "immer" Angaben machen zur Höhe ihres voraussichtlichen Verdienstes ab Rentenbeginn.
Sie "können" sich zusätzlich einen Prozentsatz wünschen, in welcher Höhe die Teilrente gezahlt werden soll.
Dann muss die DRV dem bürokratischen Wunsch unserer Volksvertreter nachkommen und vergleichen, ob ihr angegebener (geschätzter) Hinzuverdienst nur einen niedrigeren Wunschprozentsatz zulässt.
Beispiel :
Sie geben einen Bruttoverdienst von 60.000 Euro an und wünschen sich gleichzeitig eine Teilrente in Höhe von 75% (Bei einer Bruttorente von 1.400 Euro und der sogen. höchste EP Wert in den letzten 15 Jahren betrug 1).
Geben Sie diese Daten in den Flexirentenrechner der DRV ein, ergibt sich folgendes Ergebnis (auf ein volles Jahr gerechnet):
Betrag des möglichen jährlichen Hinzuverdienstes für die eingegebene Wunsch-Teilrente
56.559,96 € (Brutto)
Unter Berücksichtigung des maßgebenden jährlichen Hinzuverdienstes ergibt sich rechnerisch ein durchschnittlicher monatlicher Hinzuverdienst in Höhe von 4.713,33 € (Brutto)
D.h. die DRV kann Ihnen aufgrund des vom Gesetzgebers vorgeschriebenen Vergleichs nur eine Teilrente in Höhe von knapp 67% auszahlen.
Zum Selbstnachrechnen bei Bedarf
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste…
Warum kaum ein normaler Bürger diese Variante nutzt, können Ihnen mit Sicherheit die Praktiker hier im Forum erklären.
Anders sieht es für die Handvoll Optmiererer, die eine 99% Teilrente für sich entdeckt haben, aus.
Auch hierzu gibt es inzwischen genügend Anschauungsmaterial im Forum.