Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze um 0,43 € überschritten

von mini06.05.2013 | 19:31
4025 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich erhalte seit 2012 eine Erwerbsminderungsrente und arbeite nebenbei noch 27 Std. Nun habe ich Post von der RV erhalten...es ist zu einer Überzahlung gekommen, da ich in den letzten Monaten meine Hinzuverdienstgrenze überschritten habe. 2x durch Sonderzahlungen, da greifen diese speziellen Ausnahmen und ich muss nichts zurück zahlen, 1x durch Weihnachtsgeld, für den Monat seh ich ja auch ein das ich die volle Rente zurück zahlen muss, aber dann.... für 8 Monate soll ich nun die Hälfte meiner Rente zurück zahlen, da ich 0,43 € über der Hinzuverdienstgrenze liege. Ich bekomme mein Brutto-Gehalt und zusätzlich noch 4,60 € für Vermögenswirksame Leistung von meinem Arbeitgeber. Diese 4,60 € runde ich mit einem Anteil meines Bruttos auf 50 € auf und dann wird der Betrag direkt an meine Bausparkasse überwiesen. Ich habe also nicht mal was von dem Geld. Arbeite selber in der Verwaltung und ich weiß dass man sich halt ans Gesetz halten muss und wenns zuviel ist, ist es halt zuviel...egal ob 1 cent oder 10 €. Ich dachte nur bisher immer das die Beiträge zur Vermögenswirksamen Leistung nicht zum Einkommen als solches gehören. Gibt es so eine Art von "mildernden" Umständen oder einen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der mir hier vielleicht noch helfen kann? Wenn man zu Begin der Rente auf z.B. Erhalt des 13. Monatsgehaltes hingewiesen hat, liegt für diesen Sachverhalt die Mitschuld nicht auch bei der RV? Verzweifelte Grüße Mini

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich gelten auch vermögenswirksame Leistungen (VL) als Hinzuverdienst!

Um eine Lösung hinsichtlich der entstandenen Überzahlung zu finden, sollten Sie sich unmittelbar an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

15 Antworten

Otto N.am 06.05.2013 | 19:53
Haben Sie den Bausparvertrag denn für eine andere Person abgeschlossen oder warum "haben Sie nicht mal was von dem Geld? Irgendwann wird das angesparte Geld fällig und dann haben Sie sehr wohl etwas von dem Geld! Im Übrigen gilt der Grundsatz: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!" Ich an Ihrer Stelle hätte mich vorher erkundigt und nicht erst jetzt!
Adelheidam 06.05.2013 | 21:12
Hallo, ich habe mal vor Jahren einen Vortrag mit dem Titel" Das rentenschädliche Frühstück" (basierend auf einem realen Fall) gehalten. Was war passiert: Der Rentner war Nachtportier und hatte peinlich genau die Hinzuverdienstgrenze eingehalten. Dann kam der böse Betriebsprüfer und hat festgestellt, dass der Nachtportier nach Ende seiner Schicht ein Frühstück erhalten hat. Durch diesen Sachbezug waren in jedem Monat die Hinzuverdiensgrenzen überschritten. Ein teures Frühstück. Anja
der irreparable Notstandam 06.05.2013 | 20:56
Wie sagen die Fußballer, knapp daneben ist auch vorbei. Ja, da haste Pech gehabt! Warum solls Dir besser gehen als mir. Holladio, holldijö.
miniam 06.05.2013 | 22:04
Und ich dachte das wäre ein Expertenforum....war wohl nichts. Grade die Antworten von Otto N und der irreparable Notstand lässt eher Facebook Niveau vermuten. Wer lesen kann ist klar im Vorteil meine lieben Männer! Mir ist durchaus bewusst dass ich da wohl in den sauren Apfel beißen muss....wie auch geschrieben. Getreu dem Motto, "fragen kann man ja mal" erhofft man sich einfach nur nen Strohhalm oder ein klares Nein. Die klugen Belehrungen könnt ihr euch an dieser Stelle echt sparen. Beängstigend zu sehen wie man(n) sich unter dem Deckmantel der Anonymität an der Verzweiflung anderer aufgeilen kann. Mahlzeit!
=//=am 07.05.2013 | 09:49
Entgegen den bisherigen Antworten gibt es doch einen Lichtblick: Nach § 48 Sozialgesetzbuch -SGB - X kann die Begrenzung der Überzahlung auf den schädlichen Mehrverdienst erfolgen, wenn die Hinzuverdienstgrenze geringfügig überschritten wurde. Dies ist bei 0,43 € der Fall. Weisen Sie Ihren RV-Träger darauf hin, denn es ist seit 2006 von einer gefestigten Rechtssprechung zu § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB X auszugehen, wonach in diesen Fällen der bisherige Bescheid nur in Höhe des Mehrverdienstes aufzuheben ist.
miniam 07.05.2013 | 09:52
Das werde ich auf jeden Fall versuchen. Herzlichen Dank! :)
miniam 07.05.2013 | 13:46
Vielen Dank an den Experten. Werde heute umgehend eine Stellungnahme zur Anhörung an die RV verfassen. Wie gesagt, ich will mich nicht auf "biegen und brechen" vor der Überzahlung drücken, auf keinen Fall. Wenn es keinen Ermessensspielraum gibt, dann zahl ich das Geld auch zurück. Aber sollte es doch eine Möglichkeit geben, bin ich natürlich für jeden Rat dankbar. Danke auch an Agnes :)
pierream 07.05.2013 | 14:57
Mich würde mal interessieren, welche Vorschrift in der Anhörung aufgeführt wurde, nach der der Bescheid aufgehoben werden soll? § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB X wird da wohl kaum drin stehen, oder doch? Wenn doch, stehen Ihre Chancen nicht schlecht, dass nur der Mehrverdienst abgeschöpft wird. Anderenfalls gilt die jeweilige Hinzuverdienstgrenze. Und die ist nunmal überschritten, auch bei einem Cent....
miniam 07.05.2013 | 16:00
Also hier steht...wir beabsichtigen den bescheid vom.....nach § 48 sgb x und die überzahlung in höhe von....nach § 50 abs 1 sgb x zurückzufordern.
Ehebundam 08.05.2013 | 08:23
Hallo, ich habe mal vor Jahren einen Vortrag mit dem Titel" Das rentenschädliche Frühstück" (basierend auf einem realen Fall) gehalten. Was war passiert: Der Rentner war Nachtportier und hatte peinlich genau die Hinzuverdienstgrenze eingehalten. Dann kam der böse Betriebsprüfer und hat festgestellt, dass der Nachtportier nach Ende seiner Schicht ein Frühstück erhalten hat. Durch diesen Sachbezug waren in jedem Monat die Hinzuverdiensgrenzen überschritten. Ein teures Frühstück. Anja
Dieses Verhalten des "bösen Betriebsprüfers" ist typisch für viele Deutschen. Die Verfolgung der eigene Profilsucht macht selbst bei Cent-Beträgen nicht halt.
Genau. Und dafür mußte man sogar ein Gesetz schaffen, um dem Profilsuchtwahn der Betriebsprüfer zumindestens bei Kleinbeträgen Einhalt zu gebieten. Wirklich typisch dickschädelig Deutsch.
Anna M.am 08.05.2013 | 12:13
Zitat von Ehebund anzeigenausblenden
Dieses Verhalten des "bösen Betriebsprüfers" ist typisch für viele Deutschen. Die Verfolgung der eigene Profilsucht macht selbst bei Cent-Beträgen nicht halt.
Genau. Und dafür mußte man sogar ein Gesetz schaffen, um dem Profilsuchtwahn der Betriebsprüfer zumindestens bei Kleinbeträgen Einhalt zu gebieten. Wirklich typisch dickschädelig Deutsch.
Ich finde diese Äußerungen von Ehebund und StGB völlig fehl am Platze. Der Betriebsprüfer hat nur seine Pflicht getan und dafür wird er ja auch bezahlt. Wir alle müssen immer unsere Pflicht tun, ansonsten bekommen wir ja meistens eines kräftig "auf die Mütze". Da wir ja vom Lohn oder Erwerb leben, haben wir ja keine andere Wahl.
Römeram 08.05.2013 | 12:28
Ihr habt hier alle keine Ahnung, aber davon eine Menge...
miniam 08.05.2013 | 12:37
Ok, könnten wir das hier dann auch beenden?! Danke an alle die mir weiter geholfenhaben!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026