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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze und Steuerfreie Zuschläge

von Thomas Liesegang29.06.2011 | 22:38
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3 Antworten

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Hallo, ich bin in einer Sicherheitsfirma stundenweise im Rahmen meines 400 Euro Jobs beschäftigt. Da fallen auch Einsätze an Sontagen, Feiertagen oder auch mal in der Nacht an. Für diese Einsätze bekomme ich zusätzlich zu meinem normalen Stundenlohn die Zuschläge für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsstunden. Laut "normalen" 400 Euro Minijob - Gesetz darf man diese Zuschläge zusätzlich zu der Höchstgrenze von 400 Euro dazu bekommen. Wie sieht das bei dem Hinzuverdienst zu meiner Erwerbsunfähigkeitsrente aus? Zählen da diese Zuschläge zur monatlichen Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro mit hinein oder kann ich die Zuschläge wie bei einem "normalen" Minijob zusätzlich zu den 400 Euro bekommen. (Also z.B. 400 Euro reiner Stundenlohn PLUS 50 Euro für Sonntagszuschlag) Das ich in zwei Monaten im Jahr bis zu 800 Euro verdienen kann ist mir klar. Ich meine mit meiner Frage jedoch die monatliche Überschreitung der 400 Euro durch die Zuschläge) Danke für Eure Antworten im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In Ihrem Fall sind die Zuschläge dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen.

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2 Antworten

Thomas Liesegangam 29.06.2011 | 23:04
Ich ergaß zu erwähnen das ich eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente beziehe. Laut §1 SvEV "Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen: 1. einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind; dies gilt nicht für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge, soweit das Entgelt, auf dem sie berechnet werden, mehr als 25 Euro für jede Stunde beträgt." Mehr als 25 Euro pro Stunde bekomme ich natürlich nicht.
Thomas Liesegangam 30.06.2011 | 15:34
Danke für die Antwort. Kann ich das auch irgendwo nachlesen?
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