Hinzuverdienstgrenze und Steuerfreie Zuschläge

von
Thomas Liesegang

Hallo, ich bin in einer Sicherheitsfirma stundenweise im Rahmen meines 400 Euro Jobs beschäftigt. Da fallen auch Einsätze an Sontagen, Feiertagen oder auch mal in der Nacht an.

Für diese Einsätze bekomme ich zusätzlich zu meinem normalen Stundenlohn die Zuschläge für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsstunden.

Laut "normalen" 400 Euro Minijob - Gesetz darf man diese Zuschläge zusätzlich zu der Höchstgrenze von 400 Euro dazu bekommen.

Wie sieht das bei dem Hinzuverdienst zu meiner Erwerbsunfähigkeitsrente aus? Zählen da diese Zuschläge zur monatlichen Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro mit hinein oder kann ich die Zuschläge wie bei einem "normalen" Minijob zusätzlich zu den 400 Euro bekommen. (Also z.B. 400 Euro reiner Stundenlohn PLUS 50 Euro für Sonntagszuschlag)

Das ich in zwei Monaten im Jahr bis zu 800 Euro verdienen kann ist mir klar. Ich meine mit meiner Frage jedoch die monatliche Überschreitung der 400 Euro durch die Zuschläge)

Danke für Eure Antworten im Voraus!

von
Thomas Liesegang

Ich ergaß zu erwähnen das ich eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente beziehe.

Laut §1 SvEV
"Dem sozialversicherungspflichtigen
Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen:

1. einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind; dies gilt nicht für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge, soweit das Entgelt, auf dem sie berechnet werden, mehr als 25 Euro für jede Stunde beträgt."

Mehr als 25 Euro pro Stunde bekomme ich natürlich nicht.

Experten-Antwort

In Ihrem Fall sind die Zuschläge dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen.

von
Thomas Liesegang

Danke für die Antwort. Kann ich das auch irgendwo nachlesen?

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