Zitiert von: Herr Rentner
Hallo,
ich beziehe die volle Erwerbsminderungsrente. Ich verkaufe demnächst Inventar aus einigen Häusern, die ich möbliert vermietet habe (als Privatperson V&V), an eine Firma die das übernimmt.
Gelten Einnahmen aus diesem Verkauf als Hinzuverdienst und senken diese evtl. meine Rente bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze?
Mit freundlichen Grüßen
Der Rentner
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören nicht zum anzurechnenden Arbeitseinkommen (*3.2) und auch Veräußerungsgewinne (*3.2.4) ebenfalls nicht, wenn sie nicht dem steuerrechtlichen Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit zuzuordnen sind.
Ebenfalls nicht als Hinzuverdienst anzurechnen sind (Veräußerungs)Gewinne, die noch aus einer vor Beginn der EM-Rente aufgegebenen selbstständigen Tätigkeit nach Geschäftsaufgabe abgerechnet werden auch wenn sie nach dem Zuflussprinzip steuerrechtlich doch in den Zeitraum des EM-Rentenbezugs fallen.
Im Einzelnen und ausführlich nachzulesen ist dies hier (insbesondere unter den o.a. Abschnitten 3.2 und 3.2.4):
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0096a.html#doc1574470bodyText26