Durch eine Lohnerhöhung würde die Hinzuverdienstgrenze monatlich überschritten. Wenn man diesen Betrag als Gehaltsumwandlung nimmt, ist die Hinzuverdienstgrenze trotzdem überschritten? Oder muß man dann seine Arbeitszeit reduzieren?
Hallo Moni,
Sie dürfen nicht mehr als 400,00 Euro monatlich verdienen.
Vereinbaren Sie doch mit Ihrem Arbeitgeber, dass er Ihnen die Lohnerhöhung 2 x jährlich als Sondervergütung bis zu 400,00 Euro auszahlt. Zweimal jährlich darf der monatliche Hinzuverdienst das Doppelte (also 800,00 Euro) betragen.
Ich habe mich vielleicht nicht deutlich ausgedrückt. Ich arbeite halbtags und bekomme ein Gehalt. Bei der nächsten Gehaltserhöhung wäre ich über der Hinzuverdienstgrenze. Kann man diesen Betrag den man mehr verdient als Entgeldumwandlung nehmen?
Maßgebend für den Hinzuverdienst und zu berücksichtigen ist das Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV. Die bei Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung zu berücksichtigende Entgeltbestandteile sind nicht dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen und damit beitragsfrei. Das bedeutet aber auch, dass diese Entgeltbestandteile keinen Hinzuverdienst darstellen.
Hallo,
als erstes vielen Dank an alle, die sich zu diesem Thema gemeldet haben. Einige schrieben, dass es unfair wäre mit einer Gehaltsumwandlung die Hinzuverdienstgrenze zu umgehen. Ich wollte ja kein Schlupfloch finden um jemanden zu besch..... . Mir geht es darum, meine Arbeitszeit nicht zu verringen und trotzdem eine tarifliche Erhöhung eben dann sinnvoll zu nutzen.
Gruß Moni
Kann ich dann eine Tariferhöhung zur Entgeldumwandlung nutzen?