Wie in einem der vorherigen Beiträge genannt, können Sie sich nach der Aussteuerung bei Ihrer Krankenkasse bei der Agentur für Arbeit melden. Sie müssten dies dann der Rentensachbearbeitung anzeigen, damit die dann (wenn der Rentenbescheid erteilt werden kann) sich auch mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen kann.