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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenzen 2012

von egon18.10.2011 | 18:40
2181 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen, ich werde jetzt seit 6 Wochen vertröstet, dass mein Bescheid der Erwerbsminderungsrente nicht erstellt werden kann, da die neuen Hinzuverdienstgrenzen 2012 noch nicht vorliegen. Dies ist total nervig, da die Krankengeldzahlung ausläuft und ich nicht weiß, wie es ab 1. November weitergehen soll ??? Wäre schön, von Euch zu hören, Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie in einem der vorherigen Beiträge genannt, können Sie sich nach der Aussteuerung bei Ihrer Krankenkasse bei der Agentur für Arbeit melden. Sie müssten dies dann der Rentensachbearbeitung anzeigen, damit die dann (wenn der Rentenbescheid erteilt werden kann) sich auch mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen kann.

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11 Antworten

Schadeam 18.10.2011 | 19:04
Wenn das Krankengeld ausläuft und über die EM Rente bis dahin noch nicht entschieden wurde, können Sie sich nach der Nahtlosigkeitsbestimmung arbeitslos melden. Warum man heute nicht über eine EM Rente entscheiden können soll, weil sich 2012 (vielleicht) irgendwas am Hinzuverdienst ändern kann, kann ich allerdings nicht nachvollziehen - und höre so was heute von Ihnen zum ersten Mal?????? Man kann doch einen Bescheid mit den heutigen Werten erteilen, wenn sonst alles klar ist. Wo sollte da ein Problem sein?
-_-am 18.10.2011 | 19:32
Zitat von egon anzeigenausblenden
Warum die Bezugsgröße 2012 etwas mit Ihrer EM-Rente und einem Leistungsfall im Jahr 2011 zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Vermutlich wird die Bezugsgröße doch lediglich für die Angabe der Hinzuverdienstgrenzen ab Januar 2012 benötigt. Der erforderliche Hinweis im Rentenbescheid auf die ab Januar 2012 bevorstehende Änderung der Hinzuverdienstgrenzen sollte sich doch von einem guten Programmierer auf die Reihe bekommen lassen. Sie ist außerdem unkritisch, solange sich die Hinzuverdienstgrenzen zu Gunsten des Leistungsberechtigten erhöhen. Die Höhe der Bezugsgröße für jedes Kalenderjahr wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Voraus durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt. Das wird voraussichtlich Ende Oktober geschehen. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. http://de.wikipedia.org/wiki/Bezugsgr%C3%B6%C3%9Fe#Werte
Franziskaneram 19.10.2011 | 06:56
Also ich hab einen Bescheid vor einer Woche bekommen und da sind die neuen Hinzuverdienstgrenzen enthalten. Die Entscheidung scheint schon durch zu sein für die neuen Hinzuverdienstgrenzen.
-_-am 19.10.2011 | 09:26
Zitat von ... anzeigenausblenden
Ihr Einwand ist unzutreffend, da er einen Denkfehler enthält. Der Leistungsfall ist ja nicht im Oktober 2011 erst eingetreten, sondern wahrscheinlich bereits mit Beginn der AU in 2010. Dass es sich überhaupt um eine befristete Rente handelt, ist eine freie Interpretation Ihrerseits, die sich aber aus der Frage nicht herleiten lässt. Der Rentenbeginn in 2012 ist bei der angegebenen Aussteuerung Ende Oktober 2011 selbst bei einer Zeitrente nicht wahrscheinlich.
...am 19.10.2011 | 10:47
Zitat von -_- anzeigenausblenden
Für welchen Zeitpunkt der Eintritt des Leistungsfalles festgelegt worden ist kann hier nur spekulilert werden! Der Beginn der AU ist nicht gleichbedeutend mit dem für die Rente maßgebenden Leistungsfall! Wenn für die Bescheiderteilung die Berechnungsdaten von 2012 benötigt werden, wird der Rentenbeginn wohl in 2012 liegen und das ist wohl nur bei einer befristeten EM-Rente möglich... Da ist hier die Frage: wer spekuliert hier mehr - sie oder ich... Grundsätzlich läßt sich diese Frage aber nur von egon durch einen Anruf direkt bei der Sachbearbeitung oder durch persönliche Vorsprache unter Vorlage des Bescheides bzw. der Mitteilung in einer Auskunfts- und Beratungstelle der Dt. RV beantworten...
...am 19.10.2011 | 15:02
Seit wann ist der Zeitpunkt des Leistungsfalls (EINTRITT DER ERWRBSMINDERUNG) irgendwie abhängig von einer AU oder von einem Krankengeldanspruch? Nochmal zur Verdeutlichung: Arbeitsunfähigkeit (=u.a. Voraussetzung für Krankengeldanspruch) IST NICHT das gleiche wie eine Erwerbsminderung!!! Ich möchte gern mal wissen, wo Sie alle Ihr "Wissen" herhaben...
egonam 19.10.2011 | 15:56
Hallo Zusammen, hier eine kurze Erklärung zu meinem Antrag: 1.) AU seit 07/2010 2.) 1. Hirn OP 07/2010 3.) 2. Hirn OP 09/2010 4.) Wiedereingliederung in 01/2011 gescheitert 5.) Reha in 05-06/2011 6.) Antrag EM Rente in 06/2011 Also wo liegt hier der sog. Zeitpunkt des Ereignisses? Für mich logischer Weise nach den OP`s. Lt. Rentenversicherer 06/2011 ??? Gruß Egon
Agnesam 19.10.2011 | 16:43
Hallo, nach den Angaben von @egon könnte die DRV Bund den Leistungsfall auf das Ende der Rehamaßnahme gelegt haben. Dann beginnt eine Zeitrente erst 2012. Hier werden aber für die Rentenberechnung die Rechengrößen 2012 benötigt. Die Zahlen hierfür sind zwar schon bekannt, aber die Verordnung wird - wie in jedem Jahr - erst im Laufe des Novembers verkündet. Auch alle Altersrentenanträge mit einem Rentenbeginn ab 01/2012 "liegen zur Zeit auf Eis." Agnes
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