Hallo zusammen,
muss ich die Hinzuverdienstgrenzen des § 34 SGB VI eigentlich auch einhalten, wenn ich noch nicht 65 bin, aber eine ganz normale vorgezogene Regelaltersrente mit Abschlägen erhalte? Gelten die Hinzuverdienstgrenzen also für alle Arten von Rente oder nur für Erwerbsminderung??
Gerade dann! Die Grenzen des § 34 SGB VI gelten nur für vorgezogen Altersrenten vor dem 65 Lebensjahr. Ab dem 65. Lebensjahr entfallen diese dann. Ob mit oder ohne Abschläge spielt dabei keine Rolle. Erwerbsminderungsrenten sind im §96a SGB VI geregelt.
Das ging ja schnell...
Danke!
Noch zur Ergänzung:
VOR dem 65. Lebensjahr GIBT ES GAR KEINE REGELaltersrente!
Sehr gut, dieser fachliche hinweis war schon lange
fällig.
MfG.
Ja, hab ich auch gerade gemerkt. Ich meine wohl die Rente für langjährig Versicherte...
Aber wie hoch sind denn jetzt die Hinzuverdienstgrenzen höchstens? Sind die jetzt von 355 € auf 400 € angehoben worden? Im Internetz stehen ganz verschiedene Informationen.... ?
Hallo wussi,
die Hinzuverdienstgrenze ist rückwirkend zum 1.1.2008 auf 400 Euro angehoben worden (im April 2008).
Bei den Internetseiten muss man auf das Datum achten.
Agnes
Leider hat es die Redaktion noch nicht hinbekommen, die Texte z. B. im Lexikon unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Eigentlich schade, dass sich hier alle um gute und aktuelle Infos bemühen, nur die Redaktion kommt nicht nach.
Wenn Sie jetzt noch dem Tippfehlerteufelchen eins "überbraten", dann wird es wieder fast gut ("gleichegsetzt").
Die Teilrenten nach §§ 34 und 96a SGB VI haben Sie allerdings jetzt "unterschlagen". Auch unter dem Link "Teilrente" findet der Interessierte nur die Teilrente wegen Alters. Vielleicht kann man da noch entsprechend ergänzen, dass es auch Teilrenten wegen Erwerbsminderung gibt.