Hinzuverdienstgrenzen

von
wussi

Hallo zusammen,
muss ich die Hinzuverdienstgrenzen des § 34 SGB VI eigentlich auch einhalten, wenn ich noch nicht 65 bin, aber eine ganz normale vorgezogene Regelaltersrente mit Abschlägen erhalte? Gelten die Hinzuverdienstgrenzen also für alle Arten von Rente oder nur für Erwerbsminderung??

von
Max

Gerade dann! Die Grenzen des § 34 SGB VI gelten nur für vorgezogen Altersrenten vor dem 65 Lebensjahr. Ab dem 65. Lebensjahr entfallen diese dann. Ob mit oder ohne Abschläge spielt dabei keine Rolle. Erwerbsminderungsrenten sind im §96a SGB VI geregelt.

von
wussi

Das ging ja schnell...
Danke!

von
Rosanna

Noch zur Ergänzung:

VOR dem 65. Lebensjahr GIBT ES GAR KEINE REGELaltersrente!

von
Schiko.

Sehr gut, dieser fachliche hinweis war schon lange
fällig.

MfG.

von
wussi

Ja, hab ich auch gerade gemerkt. Ich meine wohl die Rente für langjährig Versicherte...

Aber wie hoch sind denn jetzt die Hinzuverdienstgrenzen höchstens? Sind die jetzt von 355 € auf 400 € angehoben worden? Im Internetz stehen ganz verschiedene Informationen.... ?

von
Agnes

Hallo wussi,
die Hinzuverdienstgrenze ist rückwirkend zum 1.1.2008 auf 400 Euro angehoben worden (im April 2008).
Bei den Internetseiten muss man auf das Datum achten.

Agnes

von
Redaktionskritik

Leider hat es die Redaktion noch nicht hinbekommen, die Texte z. B. im Lexikon unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Eigentlich schade, dass sich hier alle um gute und aktuelle Infos bemühen, nur die Redaktion kommt nicht nach.

Experten-Antwort

Die Kritik müssen wir uns gefallen lassen. Danke für den Hinweis! Artikel aktualisiert.

Gruß
Ihre Redaktion

von
Redaktionskritik

Wenn Sie jetzt noch dem Tippfehlerteufelchen eins "überbraten", dann wird es wieder fast gut ("gleichegsetzt").

Die Teilrenten nach §§ 34 und 96a SGB VI haben Sie allerdings jetzt "unterschlagen". Auch unter dem Link "Teilrente" findet der Interessierte nur die Teilrente wegen Alters. Vielleicht kann man da noch entsprechend ergänzen, dass es auch Teilrenten wegen Erwerbsminderung gibt.

Experten-Antwort

Hallo wussi,

die Hinzuverdienstgrenzen bei Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind im § 96a SGB VI geregelt.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?