Hallo walker,
eine Betriebsrente wird nicht als Hinzuverdienst bei einer Altersrente berücksichtigt - Sie brauchen sich hinsichtlich der Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen also keine Sorgen zu machen.
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Hallo walker,
eine Betriebsrente wird nicht als Hinzuverdienst bei einer Altersrente berücksichtigt - Sie brauchen sich hinsichtlich der Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen also keine Sorgen zu machen.
Für bestimmte Einkünfte (Arbeitsentgelt, Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Krankengeld und ähnliche Leistunge) muss vor 65 die Hinzuverdienstgrenze eingehalten werden. Diese beträgt für die Vollrente monatlich 400 Euro und kann im Jahr zweimal bis zum Doppelten überschritten werden. Bei höherem Einkommen kann man die Altersrente auch als Teilrente beziehen - dann gelten andere Hinzuverdienstgrenzen, die für jeden Versicherten individuell berechnet werden.
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