Rentenempfänger, die das 65. LJ vollendet haben, dürfen unbeschränkt hinzuverdienen. Für Altersvollrenter unter 65 gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 400 € (seit 1.1.08). Jetzt habe ich in einem Fachbeitrag folgendes gelesen (Zitat): Bei den Hinzuverdienstgrenzen für eine volle Altersrente, eine volle Erwerbsminderungsrente und eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente kommt es zukünftig nicht mehr darauf an, ob der Hinzuverdienst in den alten oder neuen Bundesländern erzielt wird (§ 228a Abs. 2 Satz 2 SGB VI). Unabhängig davon, wo der Hinzuverdienst erzielt wird, gilt bundeseinheitlich eine Hinzuverdienstgrenze von einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße". Zitatende! Frage: 1/7 der Bezugsgröße war doch die Rechtslage bis Ende 2007. Wieviel darf nun hinzuverdient werden? Besten Dank im Voraus! A.B.
31.07.2009, 10:43
von
Agnes
Hallo Herr Berger! Was war dann das für eine "Fachzeitschrift"? Natürlich ist 400 Euro richtig. Hier mal eine "gute" Quelle: http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/dukumente/2009-06-03-Rechengr-2009-02.pdf
Agnes
31.07.2009, 10:43
von
Rentendoc
Die monatliche Hinzuverdienstgrenze beträgt für sie 400 Euro. Diese darf 2 mal jährlich um das Doppetle überschritten werden.
31.07.2009, 13:07
Experten-Antwort
Die Hinzuverdienstgrenze für eine vorzeitige Altersvollrente beträgt seit dem 01.01.2008 mtl. 400 Euro und gilt einheitlich im gesamten Bundesgebiet.