Hallo lisa,
der Hinzuverdienst ist identisch mit dem Bruttoentgeltbetrag, von dem die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden (in der Lohnabrechnung meist als "SV-Brutto" bezeichnet").
Dazu gehören auch geldwerte Vorteile, wie die private Nutzung des Firmenwagens (1%-Regelung). Zusätzlich zum eigentlichen Entgelt erbrachte Leistungen des Arbeitgebers (seien es Zuschläge in Geld oder auch Sachzuwendungen oder gelldwerte Vorteile) sind immer auch Hinzuverdienst - es sei denn, sie sind steuerfrei (und das ist hier ja nicht der Fall).