Ich habe das Thema "Hinzuverdienstgrenzen" leider immer noch nicht verstanden. Und die Fragen werden immer mehr...
Ich fange mal an:
Welche Einkünfte werden denn alle für die Hinzuverdienstgrenzen berücksichtigt?
Insbesondere verunsichert mich die Formulierung "...sowie vergleichbare Einkommen wie zum Beispiel Vorruhestandsgeld".
Was genau sind denn "vergleichbare Einkommen"? Beispiele? Und was ist ein Vorruhestandsgeld?
Was mich aber noch mehr interessiert: Was ist denn mit Riester-, Rürup- und Betriebsrenten? Zählen die auch mit? Wenn ja, wie werden Einmalzahlungen verrechnet?
Und wie werden Einkünfte aus selbständigen Tätigkeiten berechnet, wenn sie unregelmässig sind?
Viele Fragen, aber vielleicht kann ja jemand helfen?
Danke und Gruß, Hubert
P.S.: Ach ja - ich will mit 63 die vorzeitige Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen.