Guten Tag, ich beabsichtige, kurzfristig einen Minijob als Fahrer anzutreten. 1 x pro Woche (Freitag) 6 Stunden, also 1 Stunde und 20 Minuten pro Tag im Durchschnitt.
Der Monatsverdienst beträgt bei einem Stundenlohn von 13,50 Euro maximal 405 Euro, aber nur dann, wenn 5 Freitage im Monat vorkommen. In den Monaten mit 4 Freitagen sind es maximal 324 Euro.
Ich gehe davon aus, dass diese Beschäftigung weder von der Wochenstundenzahl noch vom Verdienst her schädlich für due Weitergewährung der EU/EM Rente ist.
Spezialfrage:
Es sind bei dieser Tätigkeit auch regelmäßig Trinkgelder (in bar, ohne Beleg) zu erwarten, die in normalen Monaten ca.100 Euro betragen dürften, im Ostermonat und im Dezember kann das Trinkgeld auch durchaus auf 150 bis 200 Euro steigen.
Sind solche Trinkgelder im Rahmen des Hinzuverdienstes bei EU-Rente/Rente wegen voller EM in irgend einer Weise relevant/meldepflichtig?
Formale Zusatzinfo: Einen Antrag auf Rente für langjährig Versicherte habe ich bereits gestellt. Beantragter Rentenbeginn ist der 1.1.2023.
Gruß in die Runde