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Experten-Antwort

Hinzuverdient Teilweise Erwerbsminderungsrente

von arambol12.08.2015 | 11:15
1045 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bei einer teilweise Erwerbsmindungerungsrente kann die Hinzuverdienstgrenze 2 x im Kalender überschritten werden, ohne dass es zu einer Rentenkürzung kommt, wobei auch zu beachten ist das die Höhe max. das doppelte der ermittelten Hinzuverdienstgrenze nicht überschreitet. Jedoch benötige ich eine Info von einen Experten!! Folgender Fall: Wenn ggf. ein drittes Mal eine Sonderzahlung z.b. in einen Monat fällt, darf die Auszahlung v e r s c h o b e n bzw. "ausgespart" werden für eine der Monat, wo die anderen beiden Sonderzahlung eh ausgezahlt wird ? D.h, wenn der Arbeitgeber die 3. Sonderzahlung verschiebt , bis die angedachte 2. Sonderzahlung fällig wird. So soll vermieden werden, dass es so zu Rentenkürzung kommt. Besteht von DRV Seiten rechtliche Einwände wenn der Zahltermin von Gesetzlichen Entgelt z.b. 3 Monate verschoben werden ?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo arambol,

hinsichtlich der zulässigen Überschreitungsmöglichkeiten der Hinzuverdienstgrenzen, gehen wir beim maßgeblichen Zeitraum vom Kalenderjahr aus. Ab dem 3. Überschreiten im maßgeblichen Kalenderjahr kommt es zum teilweisen oder vollständigen Ruhen der Erwerbsminderungsrente.

Das Verschieben von Zahlungsansprüchen, in spätere Zeiträume durch den Arbeitgeber, ist nur im begrenzten Umfang möglich und sollte dem Arbeitgeber oder dem Steuerberater des Arbeitgebers bekannt sein. Grundsätzlich steht Ihnen die Vergütung, für z. Bsp. geleistete Mehrarbeit, für den Monat zu, in dem die Mehrarbeit geleistet wurde und kann nicht willkürlich anderen Monaten zugeordnet werden.

@MSC. Im Rahmen der Betriebsprüfung ist die DRV an solchen Sachverhalten sehr wohl interessiert.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo arambol, zur rechtlichen Möglichkeit, Entgeltzahlungen zu verschieben, können wir hier im Forum keine Stellungnahme abgeben, da es sich um arbeitsrechtliche Sachverhalte handelt. Die Rentenversicherer erfragen beim Arbeitgeber in der Regel nur die Höhe und den Zeitraum der tatsächlichen Entgeltzahlung um die Anrechnung der Zahlungen auf die Rente zu prüfen.

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2 Antworten

MSCam 12.08.2015 | 11:59
Hallo, wieso wird die 3.Sonderzahlung vor der 2.Sonderzahlung geleistet? Aber mal Spaß beiseite. Wie dies arbeitsrechtlich geregelt wird interessiert bei der DRV niemanden. Es kommt einzig und allein darauf an, für welchen Monat die entsprechenden Sonderzahlungen von Ihrem Arbeitgeber zugeordnet werden. LG MSC
arambolam 12.08.2015 | 13:02
Hallo Experte, vielen Dank für die Antwort. Genau dieser Sachverhalt wird gerade bei meinen Arbeitgeber diskutiert. Sie schreiben ... es ist nur in begrenzten Umfang möglich. ... Darf zb. Urlaubsgeld August Verschoben werden auf Zahlung November ? Eigentlich handelt es sich um einen begrenzten Umfang von ca. 500 €.
Deutsche Rentenversicherung
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