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Experten-Antwort

Hinzuvredienst bei alter BU-Rente

von Ahnungslosen18.11.2010 | 21:00
1271 Ansichten
2 Antworten

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Welche Einkünfte werden bei der Hinzuverdienstgrenze einer BU-Rente (altes Recht)? berücksichtigt und welche Ausgaben können von diesen Einkünften abgezogen werden? Beispiel: BU-Rente, Selbständigkeit, Gewinnermittlung EÜR, bei Steuererklärung werden aber auch die Vorsorgeaufwendungen angesetzt. Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze bei einer BU-Rente im Jahr 2010, 400 €? Kann mir Jemand ein Tip geben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sonderausgaben können zwar abgesetzt werden und vermindern somit das zu versteuernde Einkommen, verändern aber nicht den eigentlichen Gewinn.

Das als Hinzuverdienst zu berücksichtigende Arbeitseinkommen ergibt sich somit unverändert aus dem Einkommensteuerbescheid aus den Positionen „Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit“.

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1 Antworten

W*lfgangam 18.11.2010 | 21:33
Hallo Ahnungslosen, google: hinzuverdienst bei berufsunfähigkeitsrente führt Sie schon mal weiter ;-) Einkommen aus selbständiger Tätigkeit: Jahreseinkommen bei regelmäßiger Tätigkeit durch 12 ist das monatlich zulässige Einkommen, das aus dem Steuerbescheid als Einkommen/Gewinn aus selbständiger Tätigkeit festgestellt worden ist (nach etwaigen Abzügen) - die Summe steht da drin. Vorsorgeaufwendungen sind meines Wissen davon nicht abzugsfähig. Gruß w.
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