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Experten-Antwort

Hobbyergebnisse verkaufen bei EM-Rente

von Liesel05.11.2012 | 16:01
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6 Antworten

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Guten Tag, ich erhalte volle EM-Rente, gehe unter 3 Stunden täglich arbeiten. Meine Entspannung finde ich beim Malen und möchte einige Bilder online verkaufen. Hierzu müsste ich wohl ein Gewerbe anmelden. Ich male hauptsächlich an Sonntagen, also nicht unter der Woche. Dass ich das dem Rententräger melde, ist klar. Doch was hat das für Auswirkungen auf die EM-Rente? Vom Erlös her gehe ich mal von Beträgen zwischen 20 und 30 EUR pro Bild aus. Wenn ich überhaupt Interessenten finde..... Danke schon mal MfG Liesel

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Mit der Anmeldung eines Gewerbes verliert das Malen von Bildern den bisherigen "Hobby-Charakter". Das Hobby wird zum Beruf! Es ist dann in der Tat so, dass für die Prüfung der 3-Stunden-Grenze die Tätigkeit im Rahmen des Gewerbebetriebes mitgezählt wird.

Zu beachten ist auch, dass Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Hinzuverdienst zählen, der dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen ist. Überschreiten die Einkünfte aus Gewerbebetrieb zusammen mit Ihrem übrigen Hinzuverdienst (z. B. aus Ihrem Arbeitsverhältnis) die maßgebenden Hinzuverdienstgrenzen, erhalten Sie nur noch eine Teilrente oder eine "Nullrente".

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5 Antworten

Lieselam 05.11.2012 | 17:31
Hallo Marie.-A. Krohn, Neider sind überall.... dum möchte ich auch offiziell ein Gewerbe anmelden, dass mir keiner an den Karren... kann. Das Gewerbe muss ich dann wiederum anmelden und hat dann den Anschein - ohne weitere Erläuterungen - dass ich dafür 'arbeite' und über die 3 Stunden pro Wochentag komme..... LG Liesel
Marie.-A. Krohnam 05.11.2012 | 17:27
Warum wollen Sie das denn dem RV-Träger melden ? Das ist doch wohl nur Hobby und ist doch meines Erachtens für den RV-Träger uninteressant. Also ich würde da gar nix machen und empfehle Ihnen dasselbe zu tun.
Lieselam 05.11.2012 | 18:39
Vielen Dank für Ihre Antwort. Wobei ich das nicht verstehe... Vater Staat will, dass ich, wenn ich etwas verkaufe, und das immer wieder - was bei Bilder malen ja nun mal so ist - ein Gewerbe anmelde. Denn dann wird mir unterstellt, dass ich weiter male um Gewinn zu erzielen. Also MUSS ich ein Gewerbe anmelden. Obwohl es immer noch ein Hobby ist, wird mir dann von der DRV unterstellt, dass ich ARBEITE. Das ist alles nur nicht nachvollziehbar oder gar schön.... Beste Grüsse Liesel
Bonnieam 05.11.2012 | 19:54
Zitat von Liesel anzeigenausblenden
Hallo Liesel, wann ist es denn Deiner Meinung nach Arbeit oder Beruf? Wenn man 500 Euro aus dem Verkauf von Bildern verdient? Oder 1000 Euro? Oder erst ab 10.000 Euro? Oder ist es die Stundenzahl? 10 Stunden? 20 Stunden? 40 Stunden? Oder die Anzahl an verkauften Bildern? Irgendwo muss festgelegt werden, wann etwas gewerblich / beruflich ist. Sonst sagen die Fußballprofis vom FC Bayern hinterher auch noch: Das Fußballspielen ist doch nur mein Hobby ... Der DRV den Vorwurf zu machen, sie unterstelle Dir etwas, finde ich nicht ganz fair: Die DRV stellt nur auf die Tatsache ab, dass Du eine Gewerbe anmeldest. Ein Gewerbe ist nun mal eine wirtschaftliche Tätigkeit, mit der man seinen Lebensunterhalt verdienen will. Das kann man in jedem Lexikon nachlesen und ist daher ganz bestimmt keine "Unterstellung" seitens der Rentenversicherung. Denk mal drüber nach! VG Bonnie
Lieselam 05.11.2012 | 21:19
Hallo Bonnie, ich glaube, Sie haben nicht verstanden, was ich meine.... Es gibt keine Ausnahmeregelung durch Einzelbetrachtung. Mit einer Gewerbeanmeldung und meinem 'Vorhaben' müsste ich weder Steuer noch sonst was zahlen, da nichts gross reinkommt. Aber hat sich eh erledigt, meine Frage wurde beantwortet..... Trotzdem Danke beste Grüsse Liesel
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