Den Ausführungen von "W*lfgang" ist nicht gänzlich zuzustimmen. Bisher ist es nicht möglich (!), durch Einlegung eines Widerspruches die Hochrechnung zu umgehen und somit die tatsächlichen Entgelte berücksichtigen zu lassen.
Jedoch hat das BSG zur Hochrechnung am 12.12.2011 (Az.: B 13 R 29/11 R) ein Urteil gesprochen, welches auch für Sie Auswirkungen haben könnte. Inzwischen liegt die Begründung zum BSG-Urteil vom 12.12.2011 vor. Die Deutsche Rentenversicherung hat noch nicht abschließend beraten, welche Konsequenzen aus dem BSG-Urteil zu ziehen sind. Jedoch hat die Deutsche Rentenversicherung sich bereits jetzt darauf verständigt, die Rentenantragsformulare verständlicher und somit versichertenfreundlicher zu gestalten.
Insofern kann die Einlegung eines Widerspruches sinnvoll sein. Nach Abschluss der Prüfung des BSG-Urteils der Deutschen Rentenversicherung wird festzustellen sein, ob auch in Ihrem Fall eine Neuberechnung zuzulassen ist.