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Experten-Antwort

Hochrechnung

von Schneiders02.05.2012 | 16:07
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3 Antworten

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Ich habe bei der Beantragung meiner Altersrente der Abgabe einer gesonderten Meldung und der Hochrechnung für die letzten drei Monate vor Rentenbeginn zugestimmt. Nun habe ich erfahren, dass mir zum Beschäftigungsende noch eine - mir bisher nicht bekannte - beitragspflichtige Sonderzahlung zusteht. Zeitgleich habe ich aber schon den Rentenbescheid erhalten. Kann ich jetzt Widerspruch einlegen und problemlos erklären, dass die Hochrechnung unterbleiben soll und die tatsächlichen Werte zur Berechnung herangezogen werden sollen - oder ist dies nicht mehr möglich? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von "W*lfgang" ist nicht gänzlich zuzustimmen. Bisher ist es nicht möglich (!), durch Einlegung eines Widerspruches die Hochrechnung zu umgehen und somit die tatsächlichen Entgelte berücksichtigen zu lassen.

Jedoch hat das BSG zur Hochrechnung am 12.12.2011 (Az.: B 13 R 29/11 R) ein Urteil gesprochen, welches auch für Sie Auswirkungen haben könnte. Inzwischen liegt die Begründung zum BSG-Urteil vom 12.12.2011 vor. Die Deutsche Rentenversicherung hat noch nicht abschließend beraten, welche Konsequenzen aus dem BSG-Urteil zu ziehen sind. Jedoch hat die Deutsche Rentenversicherung sich bereits jetzt darauf verständigt, die Rentenantragsformulare verständlicher und somit versichertenfreundlicher zu gestalten.

Insofern kann die Einlegung eines Widerspruches sinnvoll sein. Nach Abschluss der Prüfung des BSG-Urteils der Deutschen Rentenversicherung wird festzustellen sein, ob auch in Ihrem Fall eine Neuberechnung zuzulassen ist.

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2 Antworten

W*lfgangam 02.05.2012 | 20:05
Hallo Schneiders, so lange der Rentenbescheid noch nicht rechtskräftig ist (Frist 1 Monat) können Sie dem Bescheid, also hier nur der Hochrechnung, natürlich widersprechen. Aber: vergleichen Sie die hochgerechneten 3 Monate ganz genau mit dem tatsächlichen/zu erwartenden Entgelt plus der Sonderzahlung. In den hochgerechneten 3 Monaten stecken auch alle Sonderzahlungen der vorausgegangenen 12 Monate quasi zusätzlich zu 3/12 schon mit drin. Nicht dass am Ende weniger bei raus kommt ;-) Zur Größenordnung, je nach Rentenart/Abschlag reden wir von einer mtl. (Mehr-)Nettorente pro 1000 EUR SV-Entgelt um 75 Cent. Gruß w.
W*lfgangam 03.05.2012 | 19:27
Hallo ExpertIn, interessantes Urteil :-) Mit dem Widerspruch hatte ich zwar zuvorerst auch die Rücknahme des Rentenantrags (und anschließendem Neuantrag) im Hinterkopf, dachte, die Begründung allein auf die Hochrechnung müsste reichen. Warum gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen ... Nun, das BSG sieht es wohl ähnlich. Ob das natürlich im Sinne der Hochrechnung und den Folgewirkungen ist ...kann ja einen Rattenschwanz an (priv. + öff.) Verwaltungstätigkeit nach sich ziehen, der eigentlich per Neuregelung vermieden werden sollte. Bin auf die Lösung gespannt - auch wenn ich meine Antragsteller schon über die Auswirkungen, auch die monetären, vorab aufkläre - nur dass das nirgendwo ausreichend/BSG-fest ;-) dokumentiert ist. Gruß w.
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