Hallo,
ich bekomme seit 2010 eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit.
Die Hochrechnung ging bis 60 Jahre.
Wieviel Rentenpunkte würde ich mehr erhalten, wenn die Hochrechnung bis 67 Jahre gegangen wäre?
Vielen Dank.
Marie
Hallo,
ich bekomme seit 2010 eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit.
Die Hochrechnung ging bis 60 Jahre.
Wieviel Rentenpunkte würde ich mehr erhalten, wenn die Hochrechnung bis 67 Jahre gegangen wäre?
Vielen Dank.
Marie
Ermitteln Sie aus den Anlagen der Rentenbewilligung mit welchem Punktwert ein Monat Zurechnungszeit bewertet wird.
Wenn Sie diesen Punktwert haben multiplizieren Sie ihn mit 84 (7 Jahre je 12 Monate), das dann mit 34,19 € multiplizieren und schon wissen Sie wieviel mehr Rente Sie hätten, wenn die ZZ bis 67 ginge.
Was Ihnen diese Erkenntnis aber bringt, erschließt sich mir nicht......hätte, hätte, Fahrradschlauch.....
Vielen Dank.
Marie
Hallo Marie vielleicht gibt es auch für uns Bestandsrentner noch Hoffnung auch wenn es einigen hier nicht gefällt.
Liebe Mitstreiter der Petition,
eine erfreuliche Nachricht zu dem Musterstreitverfahren vom Sovd und VdK:
Das Bundessozialgericht lässt in diesem Musterstreitverfahren um die Erwerbsminderungsrente (BSG Az.: B 13 R 100/20 B) nun eine Revision zu,wie der Sozialverband VdK gegenüber der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Dienstag) erklärte. "1,8 Millionen Rentner dürfen auf höhere Renten hoffen, wenn die Stichtagsregelung fallen sollte", sagte Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, der Redaktion.
Früher hatte die Rentenversicherung die Höhe der Erwerbsminderungs-Rente berechnet, indem sie unterstellte, dass der Betroffene bis zum 60. Lebensjahr weiterarbeitet. Seit 2019 unterstellt sie, dass er bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze tätig ist, also maximal bis zum 67. Lebensjahr. Die Ungerechtigkeit aus Sicht des VdK: Nur wer nach dem Stichtag die Leistung beantragt hat, profitiert von höheren Zurechnungszeiten. Nach neuem Recht würde der Kläger, der aus Mülheim an der Ruhr stammt, etwa 100 Euro mehr Rente pro Monat bekommen als derzeit.
"Die Erwerbsminderungs-Rentner sind in den vergangenen Jahren mehrfach leer ausgegangen. Wir hoffen auf eine Grundsatzentscheidung im Sinne unseres Klägers", sagte Adolf Bauer, Chef des SoVD, der die Klage ebenfalls begleitet. "Das Bundessozialgericht kann einen Fehler der Bundesregierung korrigieren."
Vielen Dank.
Marie
Hallo Marie vielleicht gibt es auch für uns Bestandsrentner noch Hoffnung auch wenn es einigen hier nicht gefällt.
Liebe Mitstreiter der Petition,
eine erfreuliche Nachricht zu dem Musterstreitverfahren vom Sovd und VdK:
Das Bundessozialgericht lässt in diesem Musterstreitverfahren um die Erwerbsminderungsrente (BSG Az.: B 13 R 100/20 B) nun eine Revision zu,wie der Sozialverband VdK gegenüber der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Dienstag) erklärte. "1,8 Millionen Rentner dürfen auf höhere Renten hoffen, wenn die Stichtagsregelung fallen sollte", sagte Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, der Redaktion.
Früher hatte die Rentenversicherung die Höhe der Erwerbsminderungs-Rente berechnet, indem sie unterstellte, dass der Betroffene bis zum 60. Lebensjahr weiterarbeitet. Seit 2019 unterstellt sie, dass er bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze tätig ist, also maximal bis zum 67. Lebensjahr. Die Ungerechtigkeit aus Sicht des VdK: Nur wer nach dem Stichtag die Leistung beantragt hat, profitiert von höheren Zurechnungszeiten. Nach neuem Recht würde der Kläger, der aus Mülheim an der Ruhr stammt, etwa 100 Euro mehr Rente pro Monat bekommen als derzeit.
"Die Erwerbsminderungs-Rentner sind in den vergangenen Jahren mehrfach leer ausgegangen. Wir hoffen auf eine Grundsatzentscheidung im Sinne unseres Klägers", sagte Adolf Bauer, Chef des SoVD, der die Klage ebenfalls begleitet. "Das Bundessozialgericht kann einen Fehler der Bundesregierung korrigieren."
Abwarten. Ein Musterstreitverfahren bedeutet noch lange keine positive gerichtliche Entscheidung.
Vielen Dank.
Marie
348 mindestens.
Mal eine Verständnisfrage, in dieser Angelegenheit wird seit ca. fünf Jahren stets von 1,8 Mio Betroffenen gesprochen.
Aber jedes Jahr fallen doch Zig-Tausende aus der Erwerbsminderungsrente raus z.B. wegen Wechsel in die Altersrente.
Es gibt ja nunmal dieses Drei-Klassen-System in der Erwerbsminderungsrente.
Wieviele würden den tatsächlich von einer Gleichstellung der Renten profitieren?
Am schlechtesten stehen ja wohl die EM-Rentner von 2001-2014 da mit Hochrechnung bis 60 Jahre. Durchschnittsalter war immer 53-54 Jahre bei Renteneintritt.
Können doch eigentlich gar nicht mehr viele sein?
Oder habe ich da jetzt einen groben Denkfehler?
Die Zahl dürfte sich wegen der Gleichstellung nicht verändern.
Denn diejenigen EM-RentnerInnen, die dann in die weiterhin mit Abzügen versehene Altersrente gehen, sind ja weiterhin betroffen. Sie bekommen genauso viel bzw. wenig (im großen und ganzen) wie vorher in der EM. Lebenslang.
Liebe Leser,
wir haben hier einige politische Beiträge gemäß unserer Regeln gelöscht.
Gute Nacht.
Ihr Admin
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 13.11.2020, 23:52 Uhr]
Vielen Dank.
Marie
Hallo Marie vielleicht gibt es auch für uns Bestandsrentner noch Hoffnung auch wenn es einigen hier nicht gefällt.
"1,8 Millionen Rentner dürfen auf höhere Renten hoffen, wenn die Stichtagsregelung fallen sollte", sagte Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, der Redaktion.
"Die Erwerbsminderungs-Rentner sind in den vergangenen Jahren mehrfach leer ausgegangen. Wir hoffen auf eine Grundsatzentscheidung im Sinne unseres Klägers", sagte Adolf Bauer, Chef des SoVD, der die Klage ebenfalls begleitet. "Das Bundessozialgericht kann einen Fehler der Bundesregierung korrigieren."
Wer soll das denn bezahlen?
Es gab schon etliche Grundsatzentscheidungen und auch diese wird nicht anders ausfallen. Dem Gesetzgeber ist es zu überlassen wie er die Gesetze ausgestalten. Auch eine Andersbehandlung ist gerechtfertigt wenn sie begründet ist. Zur em Rente gab es diesbezüglich schon etliche Entscheidungen des BSG und des BVerfG.
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