Hallo Forumsteilnehmer,
vielen Dank erst mal an alle, die sich in diesem Forum mit der Problematik anderer befassen!
Nun zu meinem Sachverhalt:
Ich hatte in den Jahren 1974 und 1975 eine "Lücke" in den Gehaltsnachweisen.
Laut KV konnte ich nachweisen, dass Beiträge entrichtet wurden -> Mikrofilm.
Leider konnte aus datenschutzrechtlichen Gründen (Aussage KV) die Beitragshöhe nicht übermittelt werden.
Daraufhin bat ich die BfA, eine Hochrechnung vorzunehmen. Den Bescheid halte ich nun in den Händen: Es wurden einfach die gleichen Beträge eingesetzt als im Jahr 1973.
Ist das so korrekt?
Grüße
IKFilder