Für die Hochrechnung werden die beitragspflichtigen Einnahmen derselben Herkunft (gleicher Sozialleistungsträger) und gleicher Leistungsart berücksichtigt (z.B. Lohn/Gehalt oder Krankengeldbezug).
Wonach richtet es sich, welche beitragspflichtigen Einnahmen berücksichtigt werden? Hängt es von der Dauer des Bezugs der Einnahme in dem 12-Monatszeitraum ab, oder welche Leistung vor Beginn der Hochrechnung bezogen wurde:
Beispiel:
Rentenbeginn: 01.04.2017
12-Monatszeitraum: 01.01.2016 bis 31.12.2016
- davon Lohn, Gehalt: 01.01.2016 bis 31.10.2016
- davon Krankengeldbezug: 01.11.2016 bis 31.12.2016
- anteiliges Weihnachtsgeld: 30.11.2016.
Vielen Dank!