Liebe Andrea 1948,
folgen sie den Hinweisen des Experten,bzw. Ulmer Spatz.
Der Beitrag von LS ist ausnahmslos falsch. Es widerspricht sich ja selber in dem was er schreibt.
"Der erste Wert in der Renteninfo ist ein ermittelter Wert für eine Erwerbsminderungsrente.
Diesert Wert ist immer höher als der zum jetzigen Zeitpunkt gerechnete zweite Wert."
DER ERSTE WERT IST ALSO IMMER DER HÖHERE,IM VERLGEICH ZUM 2. WERT!!
dann kommt die Aussage :
"Er ist grundsätzlich kleiner als der erste Wert für die Erwerbsminderung, weil in diesem Fall stets ein Zeitraum bis Erreichen der Regelaltersrente berücksichtigt wird, jedoch für die Folgemonate ab letzter Verdienstberücksichtigung bis zum Regelaltersrentenbeginn, keine Verdienste mit einbezogen werden, die Monate als Versicherungslücke gelten.
Der zweite Wert ist daher immer der kleinere der drei angeführten Werte."
JETZT HEISST ES PLÖTZLICH, DAS ER GRUNDSÄTZLICH KLEINER IST, ALS DER ERSTE WERT. UND AUF EINMAL WIEDER, DAS ER IMMER DER KLEINERE DER 3 WERTE IST.
Die Aussagen sind komplett falsch. Bei einer 60 jährigen Versicherten, ist bei der EM Rente der Abschlag in der Renteninfo enthalten, das heisst der Wert der EM Rente ist auf jeden Fall kleiner als die heutige Anwartschaft, die ohne Abschlag dargestellt wird.
Auch sein Eingangssatz ist bereits komplett unrichtig.
"Keinesfalls kann der heutige Stand einen höheren Betrag ausweisen als die Hochrechnung."
Diese Aussage ist falsch. Bei einer Person, die viele Beitragszeiten mit geringen Verdiensten hat, werden zusätzliche Entgeltpunkte errechnet, falls der Wert von 0,0625 im Durhschnitt nicht erreicht wird. Werden nun durch die Hochrechnung, die 0,0625 EP überschritten, bekommt die Person keine zusätzlichen Entgeltpunkte mrh, sodass nur noch die tatsächliche erworbenene dazukommen. Und diese können dazu führen, das die Hochrechnung geringer ausfällt, als der heutige Stand.