Guten Tag Bernie,
nachdem Sie aufgrund der zu erwartenden Einmalzahlung bewusst auf die Hochrechnung verzichtet haben, kann die Berechnung Ihrer Rente auch erst dann erfolgen, wenn die Meldung Ihres Arbeitgebers vorliegt.
Wenn die Voraussetzungen für die beantragte Rente zum 01.07.2017 vorliegen, so wird die Rente bei späterer Erteilung des Rentenbescheides selbstverständlich nachgezahlt.