Hat aber mit der Frage nach der Wahl der Steuerklasse eher weniger zu tun...
Um aber überhaupt gemeinsam veranlagt werden zu können, wäre erst einmal eine Eheschließung notwendig.
Und es wäre interessant zu wissen, ob die angegebene EM-Rente ebenfalls netto ist.
Aber weil die netto-Beträge (auch bei dem festen Gehalt des Ehemannes in spe) zunächst relativ nichtssagend sind, rechnet man die optimalen Varianten besser mit den Bruttobeträgen aus.
Bei der Rente nimmt man dann dafür den Steuerpflichtigen Teil, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt und dem sich daraus ergebenden Freibetrag (> hierzu ggfs. Rentenbezugsmitteilung für das FA bei der DRV anfordern).
Und hierfür gibt es dann vor weiteren steuerberatenden Stellen vorab auch diverse Rechner im Web.
Abgesehen von steuerlichen Vor-/Nachteilen entfallen aber unter Umständen auch andere Vor-/Nachteile, außer der bereits erwähnten KG/ALG-Ansprüchen. So ist z.B. der besser verdienende Ehemann gegenüber der Ehefrau unterhaltspflichtig, bevor sie Anspruch auf andere ergänzende Leistungen wie Grundsicherung oder ähnliches hat/hätte....
Aus rentenversicherungsrechtlicher Sicht kann man also zunächst nur sagen, dass eine Ehe den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente nicht mindert.
Hier wäre dann aber auch noch zu ergänzen, dass es ohne Trauschein auch keinen Anspruch auf eine evtl. Hinterbliebenenrente gibt.
Also entweder aus purer Liebe heiraten oder z.B. auch hier weiter recherchieren:
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/veranl…
Viel Erfolg und alles Gute!