Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo "Jobwechsler",
die Prämien in Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze dürfen steuer- und sozialversicherungsfrei in Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds eingezahlt werden. Das sind in diesem Jahr 2.592 Euro. Weitere 1.800 Euro können steuer- aber nicht sozialversicherungsfrei umgewandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung
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