Liebes Forum,
folgendes Szenario:
Wechsel des Arbeitgebers zum 1.1.2010.
Vom alten Arbeitgeber steht im 2. Quartal 2010 noch eine erfolgsabhängige Zahlung an, diese wird auf einer "weiteren Lohnsteuerkarte" (Kl.6) erfolgen. Höhe ca. 5000 EUR, davon sollen gleich 2500 EUR in die betr. AV des alten AG umgewandelt werden (Entgeltumwandlung in eine Pensionskasse).
Beim neuen AG sollen monatl. ab Jan 2010 EUR 210,- per Entgeltumwandlung in die betr. AV fließen, dort in eine Direktversicherung.
Eine Übertragung der alten Anwartschaft auf den neuen AG wird nicht gewünscht, wird beitragsfrei und unverfallbar beim alten AG bestehen bleiben.
Heißt in der Summe für 2010:
- 2500 EUR Entgeltumwandlung in die Pensionskasse des alten AG
- 2520 EUR Entgeltumwandlung in die Direktversicherung des neuen AG.
Geht das? Ist das erlaubt? Die 4 % der Beitragsbemessungsgrenze für steuer- und SV-freie Entgeltumwandlung wären aufs Jahr gesehen damit ja überschritten.
Gibt es eine Regelung zu diesem Szenario?
Vielen Dank und Grüße
Jobwechsler