Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Höchstbeträge Entgeltumwandlung bei Jobwechsel

von Jobwechsler04.08.2009 | 12:57
1113 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Liebes Forum, folgendes Szenario: Wechsel des Arbeitgebers zum 1.1.2010. Vom alten Arbeitgeber steht im 2. Quartal 2010 noch eine erfolgsabhängige Zahlung an, diese wird auf einer "weiteren Lohnsteuerkarte" (Kl.6) erfolgen. Höhe ca. 5000 EUR, davon sollen gleich 2500 EUR in die betr. AV des alten AG umgewandelt werden (Entgeltumwandlung in eine Pensionskasse). Beim neuen AG sollen monatl. ab Jan 2010 EUR 210,- per Entgeltumwandlung in die betr. AV fließen, dort in eine Direktversicherung. Eine Übertragung der alten Anwartschaft auf den neuen AG wird nicht gewünscht, wird beitragsfrei und unverfallbar beim alten AG bestehen bleiben. Heißt in der Summe für 2010: - 2500 EUR Entgeltumwandlung in die Pensionskasse des alten AG - 2520 EUR Entgeltumwandlung in die Direktversicherung des neuen AG. Geht das? Ist das erlaubt? Die 4 % der Beitragsbemessungsgrenze für steuer- und SV-freie Entgeltumwandlung wären aufs Jahr gesehen damit ja überschritten. Gibt es eine Regelung zu diesem Szenario? Vielen Dank und Grüße Jobwechsler

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 04.08.2009 | 15:10

Hallo "Jobwechsler",

die Prämien in Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze dürfen steuer- und sozialversicherungsfrei in Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds eingezahlt werden. Das sind in diesem Jahr 2.592 Euro. Weitere 1.800 Euro können steuer- aber nicht sozialversicherungsfrei umgewandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

3 Antworten

Franckam 04.08.2009 | 22:34
Hallo Jobwechsler, Sie können in 2010 beim alten ArbG den Höchstbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) voll ausschöpfen. Beim neuen ArbG können Sie nochmals in 2010 den Höchstbeitrag ausschöpfen. Sie können das auf die Spitze treiben, z.B. jeden Monat in 2010 bei einen neuen ArbG den Höchstbeitrag zur bAV investieren. Es hört sich zwar kurios an, aber es ist steuerrechtlich nicht zu beanstanden. Es ist in Ordnung. Gruß Frank J. Kontz
franckam 04.08.2009 | 23:31
Hallo Jobwechsler, hier der Quellenhinweis: Kemper, Kisters-Kölkes, BetrAVG, Kommentar zum Betriebsrentengesetz, 3. Auflage, § 1a, Rn. 19 und BMF-Schreiben vom 17.11.2004 betreffend die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und der betrieblichen Altersversorgung, IV C 4 - S 2222 - 177/04/IV C5 - S 2333 - 269/04, BStBl. I 2004, S. 1065 ff., Rn. 173. Gruß Frank J. Kontz
Jobwechlseram 05.08.2009 | 09:37
Sehr geehrter Herr Kontz, vielen herzlichen Dank für die präzisen und umfassenden Antworten!! Beste Grüße Jobwechsler
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026