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Höchstgrenze

von King Ralph11.02.2014 | 17:53
1763 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

gibt es eine Höchstgrenze für die Rente? Werden dann Arbeiter die sehr viel verdienen bestraft? und müssen die sich auf viel weniger einstellen?

7 Antworten

ex-atzleram 11.02.2014 | 17:59
die beitragsbemessungsgrenze ist die höchstgrenze. wieso bestraft? wer verwehrt es ihnen sich darüber hinaus privat abzusichern?
Lachnikam 11.02.2014 | 19:02
alle rentner werden bestraft. egal ob viel oder wenig verdient.
ex-atzleram 11.02.2014 | 19:25
6-, setzen
ex-atzleram 11.02.2014 | 19:25
6-, setzen
W*lfgangam 11.02.2014 | 21:14
Hallo King Ralph, hier gibt es die Tabellen für die Ermittlung der max. möglichen versicherungspflichtigen Entgelte geteilt durch das jeweilige Durchschnittseinkommen, ergibt die höchstmöglichen Entgeltpunkte pro Jahr, Strich drunter, Summe mal zz. 28,14 EUR = mtl. Brutto-Rente. Einfacher geht's mit dem letzten Link/Merkblatt zur Rentenberechnung. Die Werte beziehen sich auf Rentenzeiten West. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/anlage_2_585.html http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/anlage_2_585.html http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Öhm, doch natürlich ...Arbeiter werden aufgrund ihres 'niederen' Status auch weiterhin 'bestraft' und ohne Rente auf die nächste Galeere verlagert, so wie das schon immer so war - Vorsicht, da könnte dann neben Ihnen ein Ruderblattschwingender vielverdienender strafversetzter Beamter sitzen ...wenn der schneller paddelt, kriegt der Ihre Rente, so ist's Gesetz halt ;-) Für die Rentenversicherung gibt es keinen Statusunterschied - alle heißen (inzwischen) gleich: Beschäftigte. Ausschlaggebend für die Höhe der Rente war und ist schon immer das versicherungspflichtige Brutto-Einkommen gewesen (aller Jahre! - nicht nur Gerüchteweise das der letzten Jahre). Gruß w.
-am 12.02.2014 | 10:04
Hallo King Ralph, nein, eine „Höchstgrenze“ für die Rente gibt es als solches nicht. Auch eine „Bestrafung gutverdienender Arbeiter“ gibt es nicht. Allerdings werden die für die Rente jährlich erwerbbaren Entgeltpunkte für alle Versicherten durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Dies heißt aber lediglich, dass maximal aus einem Arbeitsentgelt bis zur jeweiligen jährlichen Beitragsbemessungsgrenze Beiträge gezahlt werden können – und nur für diese gezahlten Beiträge werden dann auch entsprechende Entgeltpunkte berechnet. Im Jahr 2013 lag die jährliche Beitragsbemessungsgrenze (allg. Rentenversicherung) im Übrigen bei 69.600 Euro. Damit konnten z. B. im Jahr 2013 auch bei einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze maximal 2,0428 Entgeltpunkte erworben werden.
Konrad Schießlam 12.02.2014 | 23:07
Ja, ausgenommen die Knappschaftsrenten, gibt es nach oben die Begrenzung, für das Jahr 2013 aus dem monatlichen Höchstverdienst von Euro 5800. Selbst wenn es monatlich 10000 Brutto, sind es nicht mehr Entgeltpunkte als 2,0428. Als Rentenwert 28,14 x 2,0428 = 57,48 Rentenwert, -------- Ist der Verdienst aber nur 2839,25 ergibt sich ein 1 EP. mit 28,14 Rentenwert West. Grundlage dieser Berechnung ist der errechnete Jahresbrutto Verdienst von 34071 : 34071 1 EP. 69600 Jahresverdienst (Bemessungsgrenze) : 34071 = 2,0428 Entgeltpunkte Gibt es ab 1.7.14 eine Rentenerhöhung um 2,13 % gelten 28,74 Rentenwert. Der Durchschnittsverdienst 34071 kann siich noch ändern, wenn alle Zahlen vorliegen. Für 2014 sind es 5950/ 71400 mtl/jährlich als Bemessungsgrenze, steigt bei angenommen 28,74 bei gleichbleibenden Durchschnitzverdienst- 71400: 34071 ergeben sich 2,0956 EP. x 28,74 Euro 60,23 Rentenwert. MfG.
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